Amt für Landschaftspflege und Naturschutz

Informationen für Reiterinnen und Reiter

Wo darf geritten werden?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald durch das Landschaftsgesetz geregelt.

Das Reiten in der freien Landschaft ist auf öffentlichen Verkehrsflächen und auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet.

Ausnahme: Wege und Plätze, die mit einem rot umrandeten Schild mit schwarzem Reitersinnbild (Reitverbotsschild) gekennzeichnet sind; hier ist das Reiten nicht erlaubt.

Nach dem Landschaftsgesetz NRW ist das Reiten im Wald grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet.

Grundsätzlich dürfen Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Wildwechsel, Rückegas­sen, Schleif­spuren, Leitungstrassen und Trampelpfade nicht beritten werden.

In folgenden Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind Waldwege, auf denen geritten werden darf, durch ein blaues Schild mit weißem Reiter­sinnbild gekennzeichnet:

Aldenhoven Jülich Niederzier
Düren Linnich Nörvenich
Inden Merzenich Titz

Nach dem Landschaftsgesetz NRW kann in bestimmten Fällen auf die Kennzeichnung von Reitwegen verzichtet werden (sog. Freistellungsregelung).

Dies ist in den Waldgebieten der folgenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden - befristet bis zum 31.12.2010 - der Fall:

Heimbach Hürtgenwald Kreuzau
Langerwehe Nideggen Vettweiß

Ausgenommen von der o.a. Freistellungsregelung sind:

  • in der Gemeinde Langerwehe der Bereich der Halde Nierchen
  • in den Gemeinden Kreuzau und Vettweiß der Bereich der Drover Heide
  • in den Städten Heimbach und Nideggen der Bereich des Nationalparks Eifel

Gesperrte Wege dürfen auch in diesen Bereichen selbstverständlich nicht beritten werden!

In diesen sechs Gebieten/Kommunen ist das Reiten im Wald auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig, soweit es sich nicht um Wanderwege und -pfade sowie Sport- und Lehrpfade handelt.

Auf Wanderwegen und -pfaden, Sport- und Lehrpfaden darf nur dann geritten werden, wenn sie als für Reiter mitbenutzbar besonders gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung erfolgt durch ein Schild mit weißem Hufeisen.

Forstwirtschaftlicher Verkehr darf auch auf gekennzeichneten Reitwegen erfolgen. Rechnen Sie also damit, auf diesen Wegen forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Personen, die bei derartigen Arbeiten eingesetzt sind, anzutreffen!

Kennzeichnung der Reitpferde

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss - gut sichtbar - beidseitig am Zaumzeug des Pferdes ein (gültiges) Reitkennzeichen anbringen.

Das gültige Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln mit je einer Jahresreitplakette.

Diese Plaketten (Aufkleber) werden in einer jährlich wechselnden Farbe ausgegeben und gelten lediglich für das aufgedruckte Kalenderjahr.

Derjenige, der ohne gültiges Kennzeichen reitet, handelt ord­nungs­widrig und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes.

Grundsätzlich ist es möglich, das Kennzeichen anderen Personen zur Verfügung zu stellen; allerdings hat in diesem Falle der Halter dafür Sorge zu tragen, dass in geeigneter Weise aufgezeichnet wird, wer jeweils unter Nutzung des Kennzeichens geritten ist, da er der zuständigen Behörde diese Aufzeichnungen auf Verlangen vorzeigen muss.

Reitabgabe und Verwaltungsgebühr

Die Reitabgabe beträgt zur Zeit 25 € je Kennzeichen und Kalenderjahr, für gewerblich genutzte Pferde (z.B. Reiterhöfe) 75 €.

Die Reitabgabe fließt der Bezirksregierung Köln als Höhere Landschaftsbehörde zu und wird zweckgebunden für die Neuanlage, Unterhaltung und Instandsetzung von Reitwegen verwendet.

Erhoben wird sie bei der Ausgabe eines Kennzeichens bzw. der Jahresplakette zuzüglich einer Verwaltungsgebühr .

Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit pro Kennzeichen:

  • für die Erstausgabe 15 €
  • für die Verlängerung der Gültigkeit 6 €
  • für die Ummeldung und gleichzeitige Verlängerung 11 €

Bei der Erstausgabe bzw. der Ummeldung eines Kennzeichens muss der gültige Personalausweis des zukünftigen Halters vorgelegt werden; bei einer Ummeldung sind außerdem beide Tafeln des Kennzeichens sowie eine Einverständniserklärung des bisherigen Halters mitzubringen.

Reitkennzeichen und -plaketten erhalten Sie beim Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde. Eine Verlängerung der Gültigkeit Ihres Reitkennzeichens können Sie auch telefonisch beantragen.



Reitkennzeichen Online verlängern:

Downloads:

Infoboxen
Amt für Landschaftspflege und Naturschutz

Amt für Landschaftspflege und Naturschutz

Kreisverwaltung Düren
Bismarckstr. 16
52351 Düren

Telefon:02421/22-2778
Fax:02421/22-2781
Email:mail@kreis-dueren.de

Servicezeiten:

mo bis do: 08:00 bis 16:00 Uhr
fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Kall, Silvia

Telefon:02421/22-2779
Email: s.kall@kreis-dueren.de
Raum:615 (Haus B)
Bismarckstr. 16, Düren

und

Rensinghof, Astrid

Telefon:02421/22-2778
Email: a.rensinghof@kreis-dueren.de
Raum:615 (Haus B)
Bismarckstr. 16, Düren

Telefonverzeichnis: