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Vergebene Aufträge des Kreises Düren

Der Kreistag hat beschlossen die Wertgrenzen (geschätzter Gesamtauftragswert ohne Mehrwertsteuer) für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergaben) entsprechend dem gem. Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03.02.2009 (Az.: 121-80-20/02 zu übernehmen).

Nach dem Runderlass vom 03.02.2009 zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht können öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen befristet bis zum 31.12.2010 Aufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes wie folgt vergeben:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Abschnitt 1 der VOL/A können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert i.H. v. 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer wahlweise im Rahmen einer Freihändigen Vergabe oder Beschränkten Ausschreibung.
  • Bauleistungen nach Abschnitt 1 der VOB/A bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert, i.H.v. 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung, i.H.v. 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer Freihändigen Vergabe vergeben werden.

Sofern seitens des Auftraggebers von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind bestimmte Angaben aus den Verfahren zu veröffentlichen, sofern der Auftragswert des abgeschlossenen Vertrages für Bauaufträge, die im Wege der beschränkten Ausschreibungen vergeben werden, 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer, im Übrigen für abgeschlossene Verträge den Wert i.H. v. 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt und Sicherheitsinteressen nicht tangiert werden. Die Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags erfolgt für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen.

Bauleistungen

Dienstleistungen

Lieferung




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52351 Düren

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