Datenschutz
Die Kreise haben nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) für ihren Bereich die Ausführung des DSG NRW sowie anderer Rechtsvorschriften sicherzustellen. Hierzu haben sie u.a. einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Downloads
- Weitere Infos über den Datenschutz
pdf-Datei (14,9 KB)
- Datenschutzgesetz NRW Runderlass
pdf-Datei (115,35 KB)
- Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten
pdf-Datei (19,62 KB)
