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Gebührenwesen

Rettungsdienst- und Fleischhygienegebühren

"Der Landrat erteilte dem Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 14.02.2005 den Prüfauftrag, die Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnungen im Bereich der Ämter 38 und 39 beratend zu begleiten. Hierzu stehen die beiden Fachämter und das RPA in regelmäßigem Kontakt. In Fortgang der Angelegenheit ist das Rechnungsprüfungsamt bestrebt, den Prozess der notwendigen Gebührenbedarfsberechnung zeitnah zu begleiten, Fragestellungen aufzuarbeiten sowie Fachamt und Kämmerei hinsichtlich der kommunalabgabenrechtlichen Erfordernisse und Vorgaben der speziellen Rechtsprechung zu beraten. Während für den Bereich der Rettungsdienstgebühren durch die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens inzwischen erste Schritte zur Erlangung einer verbesserten Kostentransparenz unternommen wurden, bleibt für den Bereich der Fleischhygienegebühren noch grundsätzlicher Handlungsbedarf zu konstatieren."
 

Rechnungsprüfungsamt

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Servicezeiten
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Verantwortlicher Prüfer:

02421/22-2251
02421/22-182258