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Kindergartenwesen

Belegprüfung Betriebskosten Kindergärten

"Nach § 24 a des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen vom 29.10.1991 (GTK) sind Einrichtungsträger verpflichtet, u.a. Höhe und Bestandteile der Betriebskosten (Personalkosten/Erhaltungsaufwand) und der Rücklagen gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Bewilligungsbehörde zu belegen. Zuständig für die Belegprüfung ist grundsätzlich die Bewilligungsbehörde, also das Jugendamt des Kreises Düren. In § 3 Abs. 4 Nr. 9 der Rechnungsprüfungsordnung hat der Kreistag die Durchführung der dem Kreisjugendamt obliegenden Prüfungsaufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt (RPA) übertragen.

Das RPA prüft im Regelfall jährlich rd. 10 % der Betriebskostenabrechnungen. Bei Beibehaltung dieser Prüfquote wird jede der insgesamt 110 Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet einmal in zehn Jahren überprüft. Eine Quote von 10 % der Förderfälle entspricht zudem den Empfehlungen der von der "Steuerungsgruppe Betriebskosten" herausgegebenen Handreichung zur Bezuschussung von Betriebskosten von Tageseinrichtungen für Kinder nach dem GTK.

Zum 01.08.2008 wird das GTK durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) abgelöst: Hiermit geht auch eine völlige Neuausrichtung des Prüfungsansatzes einher, da künftig sämtliche Betriebskosten Bestandteil einer pauschalen Förderung werden."

Prüfung der Finanzsituation von Kindergärten in katholischer Trägerschaft

"Das RPA hat sich gegenüber den kreisangehörigen Kommunen bereit erklärt, die Finanzsituation derjenigen katholischen Träger von Kindertageseinrichtungen aus dem Kreisgebiet Düren zu überprüfen, die die durch Sparmaßnahmen des Bistums Aachen bedingten Einnahmeausfälle nicht aus eigener Kraft kompensieren können. Das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung soll für die Kommunalaufsicht als Entscheidungsgrundlage dienen, ob diesbezügliche Subventionen aus den Etats der kreisangehörigen Kommunen für diese finanzielle Pflichtleistungen darstellen."

Förderung von Spielgruppen und Schülertreffs

Auf der Grundlage einzelner Belegprüfungen ergab sich Handlungsbedarf. Kernpunkt der Darstellungen sind konkrete Vorschläge zur Anpassung der Förderrichtlinien. Im Besonderen ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auch mit Blickrichtung auf künftige alternative Angebote behandelt.
 

Rechnungsprüfungsamt

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Verantwortlicher Prüfer:

02421/22-2251
02421/22-182258