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Prüfung der Auftragsvergaben

Prüfungsgrundlagen

Die öffentlichen Auftraggeber, zu denen auch der Kreis Düren zählt, sind gehalten, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erbringung von Baumaßnahmen und Leistungen die Vergabevorschriften zu beachten.
Dabei handelt es sich insbesondere um

  • die Vorschriften des EU-Rechts
  • die Vergabeordnung (VgV)
  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Dabei reicht es nicht aus, die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten, sondern auch die dazu ergangene Rechtsprechung - natürlich jeweils auf dem neuesten Stand - zu berücksichtigen.

Prüfungspflicht

Ergänzend zu der gesetzlichen Prüfungsaufgabe nach § 103 Abs. 1 Nr. 6 Gemeindeordnung, sind dem Rechnungsprüfungsamt alle Vergaben vor der Entscheidung vorzulegen, wenn

  • der Auftragswert 50.000 Euro übersteigt,
  • bei Anschlussaufträgen höher als 20.000 Euro ist und
  • bei Vergaben an Planer, Gutachter oder Sachverständige mehr als 15.000 Euro beträgt.

Diese Wertgrenzen verstehen sich als Nettobeträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer.

Prüfungsvorbehalt

Neben der vorgenannten Prüfungsverpflichtung bleibt dem Rechnungsprüfungsamt die stichprobenweise Prüfung von Vergaben vor deren Rechtswirksamkeit unterhalb der genannten Auftragsgrenzen unbenommen. Ebenso verhält es sich mit der nachträglichen Prüfung von Vergaben.

Vergaberichtlinien

Auf Initiative des Rechnungsprüfungsamtes ist beim Kreis Düren eine zentrale Vergabestelle eingerichtet worden. Um eine gesetzes- und rechtskonforme Vergabepraxis beim Kreis Düren zu garantieren, ist eine Vergaberichtlinie aufgestellt worden. Nachdem die zu beteiligenden internen Stellen und die politischen Gremien passiert sind, ist die Vergaberichtlinie ab sofort bei den Auftragsvergaben zu beachten.

Aktuelles

Gem. Kreistagsbeschluss vom 31.03.2009 werden die Wertgrenzen des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03.02.2009 bis Ende 2010 übernommen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist geändert und ab dem 24.04.2009 in Kraft getreten. Eine Gegenüberstellung der neuen und alten Fassung zeigt nachgestellte Datei.

Vergabeprüfung - kurz erläutert!

Vergabeprüfungen

 

WAS ist eine Vergabeprüfung ?

 

Die Vergabeprüfung ist vom Prinzip her gleichzusetzen mit einer Endkontrolle, bevor ein Produkt freigegeben wird.

Geprüft werden Bauleistungen, sämtliche Beschaffungsleistungen in der Verwaltung, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen, die extern vergeben werden

 

WIE wird geprüft ?

 

Die gesamten Vertragsunterlagen werden dahingehend geprüft, ob die Prüfung und Wertung der eingereichten Unterlagen vergaberechtskonform vorgenommen wurde, das heißt, ob die vereinbarten "Spielregeln" eingehalten wurden und ob der jeweilige Bieter auch genau das angeboten hat, was der Auftraggeber verlangt hat.

Im Wesentlichen besteht diese Prüfung aus folgenden Einzelbestandteilen:

 

  • formelle Prüfung der Angebote ( korrekte Durchführung des Eröffnungstermins, Unterschrift, Stanzung der Angebote, evtl. Änderungen an den Unterlagen, Vollständigkeit, stichpunktartige rechnerische Überprüfung)
  • technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote ( Eignung der Bieter, Gleichwertigkeit von Nebenangeboten, Angemessenheit der Preise, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes)

Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Vergaben vor deren Beauftragung erst ab einer bestimmten Größe:

 

  • ab 50.000 € ohne Mehrwertsteuer für alle Bauleistungen, Nichtbauleistungen und Dienstleistungen
  • ab 20.000 € bei Anschlussaufträgen
  • ab 15.000 € bei freiberuflichen Leistungen (z.B. Architektenleistungen)

In einem Anschreiben an die jeweils fachlich zuständige Organisationseinheit wird durch das Rechnungsprüfungsamt dargelegt, was geprüft wurde und zu welchem Ergebnis das Rechnungsprüfungsamt gelangt ist. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise obliegt der fachlich zuständigen Organisationseinheit.

 

WARUM wird geprüft ?

 

Die Prüfung der Vergaben ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 103 Abs.1 Gemeindeordnung um Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit von Vergaben zu gewährleisten.

 

Rechnungsprüfungsamt

Rechnungsprüfungsamt
Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
 

Verantwortliche Prüferin:

02421/22-2250
02421/22-182258