Prüfung der Auftragsvergaben
Prüfungsgrundlagen
Die öffentlichen Auftraggeber, zu denen auch der Kreis Düren zählt,
sind gehalten, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erbringung von Baumaßnahmen
und Leistungen die Vergabevorschriften zu beachten.
Dabei handelt es sich insbesondere um
- die Vorschriften des EU-Rechts
- die Vergabeordnung (VgV)
- das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Prüfungspflicht
Ergänzend zu der gesetzlichen Prüfungsaufgabe nach § 103 Abs. 1 Nr. 6 Gemeindeordnung, sind dem Rechnungsprüfungsamt alle Vergaben vor der Entscheidung vorzulegen, wenn
- der Auftragswert 50.000 Euro übersteigt,
- bei Anschlussaufträgen höher als 20.000 Euro ist und
- bei Vergaben an Planer, Gutachter oder Sachverständige mehr als 15.000 Euro beträgt.
Diese Wertgrenzen verstehen sich als Nettobeträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer.
Prüfungsvorbehalt
Vergaberichtlinien
Aktuelles
Gem. Kreistagsbeschluss vom 31.03.2009 werden die Wertgrenzen des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03.02.2009 bis Ende 2010 übernommen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist geändert und ab dem 24.04.2009 in Kraft getreten. Eine Gegenüberstellung der neuen und alten Fassung zeigt nachgestellte Datei.
- VOB-Teil-A-und-B-Vorabfassung
pdf-Datei (1,43 MB)
- Erlass vom 03.02.2009
pdf-Datei (154,43 KB)
- Synopse-GWB-2009
pdf-Datei (208,65 KB)
Vergabeprüfung - kurz erläutert!
Vergabeprüfungen
WAS ist eine Vergabeprüfung ?
Die Vergabeprüfung ist vom Prinzip her gleichzusetzen mit einer Endkontrolle, bevor ein Produkt freigegeben wird.
Geprüft werden Bauleistungen, sämtliche Beschaffungsleistungen in der Verwaltung, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen, die extern vergeben werden
WIE wird geprüft ?
Die gesamten Vertragsunterlagen werden dahingehend geprüft, ob die Prüfung und Wertung der eingereichten Unterlagen vergaberechtskonform vorgenommen wurde, das heißt, ob die vereinbarten "Spielregeln" eingehalten wurden und ob der jeweilige Bieter auch genau das angeboten hat, was der Auftraggeber verlangt hat.
Im Wesentlichen besteht diese Prüfung aus folgenden Einzelbestandteilen:
- formelle Prüfung der Angebote ( korrekte Durchführung des Eröffnungstermins, Unterschrift, Stanzung der Angebote, evtl. Änderungen an den Unterlagen, Vollständigkeit, stichpunktartige rechnerische Überprüfung)
- technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote ( Eignung der Bieter, Gleichwertigkeit von Nebenangeboten, Angemessenheit der Preise, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes)
Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Vergaben vor deren Beauftragung erst ab einer bestimmten Größe:
- ab 50.000 € ohne Mehrwertsteuer für alle Bauleistungen, Nichtbauleistungen und Dienstleistungen
- ab 20.000 € bei Anschlussaufträgen
- ab 15.000 € bei freiberuflichen Leistungen (z.B. Architektenleistungen)
In einem Anschreiben an die jeweils fachlich zuständige Organisationseinheit wird durch das Rechnungsprüfungsamt dargelegt, was geprüft wurde und zu welchem Ergebnis das Rechnungsprüfungsamt gelangt ist. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise obliegt der fachlich zuständigen Organisationseinheit.
WARUM wird geprüft ?
Die Prüfung der Vergaben ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 103 Abs.1 Gemeindeordnung um Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit von Vergaben zu gewährleisten.
Downloads:
- GWB 2009 Reformfassung
pdf-Datei (200,67 KB)
- VgV06
pdf-Datei (103,77 KB)
- VOB-A-Ausgabe 2006
pdf-Datei (338,1 KB)
- Verdingungsordnung fuer Leistungen VOL-A
pdf-Datei (560,46 KB)
- Verdingungsordnung freiberufliche Leistungen
pdf-Datei (109,86 KB)
- Vergabegrundsaetze fuer Gemeinden GV
pdf-Datei (19,12 KB)
- Erlass Hochbau vom 25.04.06 Eignungsnachweise durch PQ
pdf-Datei (70,32 KB)

