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Prüfung der EDV-Programme

Prüfungsgrundlage

Das Rechnungsprüfungsamt hat u.a. die Aufgabe, bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft des Kreises die Programme vor ihrer Anwendung zu prüfen (§ 103 Absatz 1 Ziffer 6 GO NRW).

Prüfungsumfang

Die Prüfung der im Rahmen der Automation der Haushaltswirtschaft eingesetzten Programme erstreckt sich im wesentlichen auf Softwarelösungen, die in der Kreisverwaltung selbst erstellt werden und Auswirkung bzw. Einfluss auf Finanzvorgänge haben. Sollen Softwarelösungen zur Automatisierung von haushaltswirtschaftlichen Verwaltungsvorgängen von freien Anbietern angeschafft werden, ist das Rechnungsprüfungsamt an der Maßnahme zu beteiligen.

Prüfungsdokumentation

Das Ergebnis der Begleitung bei der Einführung von Programmen freier Anbieter im Bereich der Haushaltswirtschaft sowie der Prüfung eigener Softwareentwicklungen wird dokumentiert.

Die Dokumentation gibt insbesondere Auskunft darüber,

  • welche Haushaltsbereiche betroffen sind,
  • während welchen Zeitraumes die Begleitung bzw. Prüfung erfolgte,
  • auf welche Schwerpunkte sie sich erstreckte,
  • welche Auffälligkeiten festgestellt wurden und
  • welche Berichtigungen angestrebt werden sollten bzw. vor dem Einsatz unbedingt erforderlich waren.
 

Rechnungsprüfungsamt

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Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
 

Verantwortlicher Prüfer:

 

und

02421/22-2255
02421/22-182258