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Prüfungsberichte

Allgemeines

Das Rechnungsprüfungsamt fasst die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungshandlungen in Prüfberichten zusammen. Diese bilden eine Arbeits- und Beratungsunterlage für den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. den Kreistag.
 
Nach Fertigstellung der Prüfberichte erfolgt ein verwaltungsinternes Ausräumverfahren. Hierbei nimmt die geprüfte Verwaltung zu einzelnen Feststellungen und Anmerkungen Stellung. Das Rechnungsprüfungsamt fasst diese Stellungnahmen sodann mit abschließenden Bewertungen zusammen.
 
Prüfberichte und Ausräumverfahren werden anschließend in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bzw. des Kreistags beraten.
 
Angelegenheiten der Rechnungsprüfung sind grundsätzlich nicht-öffentlicher Art. Nach Maßgabe verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erstreckt sich die Nichtöffentlichkeit von Prüfberichten aber (nur) auf die Beratung, nicht aber auf das Beratungsergebnis und die Beratungsunterlagen. Darüber hinaus sind sämtliche Haushaltsangelegenheiten einer Kommune öffentlicher Art, wie die Vorgaben zur Haushaltssatzung (vgl. § 80 GO) und zur Feststellung des Jahresabschlusses (§ 96 GO) zeigen.
 
Der Kreistag des Kreises Düren hat seit dem Haushaltsjahr 2006 bisher sämtliche Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes nach Abschluss der jeweiligen Beratungen als für die Öffentlichkeit zugänglich erklärt. Hierbei sind allerdings personen- oder unternehmensbezogene Daten (zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange) unkenntlich zu machen. Die vom Kreistag in dieser Weise beschlossenen Prüfberichte werden daher seit 2006 auf der Internetseite des Kreises Düren zur Verfügung gestellt.
 

Rechnungsprüfungsamt

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