Prüfung von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII
Prüfbereich
Die gesetzlichen Grundlagen des Sozialhilferechts waren bis zum 31.12.2004 im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zusammengefasst. Im Rahmen der Reformierung des Arbeitslosen- und Sozialhilferecht trat zum 01.01.2005 das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in Kraft. Gleichzeitig ist das bisherige Grundsicherungsgesetz außer Kraft getreten. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Bestandteil des SGB XII und somit eine Leistung der Sozialhilfe geworden.
Der Kreis Düren ist örtlicher Träger der Leistungen nach dem
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - und
- SGB XII - Sozialhilfe - inkl. u.a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Er hat einzelne, damit verbundene Aufgaben nach dem SGB XII durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Die Delegation der Aufgaben nach dem SGB II wurde zum 31.12.2010 zurückgenommen.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie die Sozialhilfe soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Bei unzureichendem Einkommen und Vermögen wird der Mindestbedarf abgedeckt, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu ermöglichen.
Abgrenzung SGB II - SGB XII
Das Arbeitslosen- und Sozialhilferecht wurde grundlegend reformiert und zum 01.01.2005 trat das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in Kraft. Für die Abgrenzung ist die Erwerbstätigkeit das maßgebliche Zuordnungskriterium.
Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren* erhalten bei Bedürftigkeit grundsätzlich Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende das sog. "Arbeitslosengeld II" nach dem SGB II. Die Familienangehörigen erhalten Sozialgeld nach SGB II, wenn sie mit der erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Personen, die 65 Jahre* oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, erhalten bei Bedürftigkeit eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Für Hilfebedürftige, die keine Leistungen nach den vorstehenden Ausführungen erhalten, ist die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII vorgesehen.
Weitere Leistungen werden bei einer Notsituation wie z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung aufgrund weiterer Kapitel des SGB XII erbracht.
*Hinweis: Die Altersgrenze steigt ab dem Geburtsjahr 1947 schrittweise auf 67 Jahre an. (§ 7a SGB II und § 41 Abs. 2 SGB XII)
SGB II
Der Kreis Düren ist als "Optionskommune" zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Wahrnehmung der diesbezüglichen Aufgaben war bis 31.12.2010 durch Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen.
Die Delegation der Aufgaben nach dem SGB II wurde zum 31.12.2010 zurückgenommen. Die Aufgaben werden ab dem 01.01.2011 wieder unmittelbar durch den Kreis Düren wahrgenommen. Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II betrauten Sachbearbeiter/innen der Grundsicherungsämter der ka. Kommunen werden mit dem 01.01.2011 Bedienstete des Kreises Düren. Sie bleiben weiterhin vor Ort Ansprechpartner für Antragsteller/innen von Leistungen nach dem SGB II.
Aufgrund der Rücknahme der Delegation erfolgt die Prüfung der Leistungen nach dem SGB II seit 01.01.2011 nicht mehr bei den ka. Kommunen, sondern unmittelbar bei der Kreisverwaltung Düren. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden in der Regel eine gewisse Anzahl laufender Leistungsfälle, die mit der Rücknahme der Delegation digitalisiert wurden, umfassend geprüft. Die Prüfung zielt neben der rechtlichen Wertung der Sachbearbeitung insbesondere auf die Beratung des Grundsicherungsamtes ab.
Neben der "Einzelfallprüfung" wird ferner die sonstige Tätigkeit der job-com wie z.B. die Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen oder die Tätigkeit der Fallmanager/innen, im Zuge einer Innenrevision geprüft.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein detaillierter Bericht gefertigt, welcher dem Landrat sowie der job-com des Kreises Düren zugeht. Anschließend hat die job-com im Rahmen eines Ausräumungsverfahrens zu den jeweiligen Feststellungen innerhalb einer festgesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Entscheidung hinsichtlich der Ausräumung der jeweiligen Feststellungen obliegt dem Rechnungsprüfungsamt.
Änderung des SGB II durch das Bildungs- und Teilhabepaket, §§ 28 und 29 SGB II zum 01.01.2011
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.
Zum Bildungspaket gehören:
- Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können,
- Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe,
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden,
- Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas,
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen,
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Im Rahmen des Bildungspakets hat jedes einzelne Kind folgende Ansprüche:
- 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr,
- Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit,
- einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Essen. In Kitas ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag von 20 Euro im Monat zu zahlen,
- tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita,
- Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten durch die zuständigen Stellen,
- Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung,
- für die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Grundschule kann es einen Zuschuss geben, sofern die Schule mindestens drei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Bei Grundschulen mit besonderem Bildungsgang und bei weiterführenden Schulen gilt die Schule, die tatsächlich besucht wird, als "nächstgelegene" Schule im Sinne des Gesetzes.
Informationen für Bezieher von SGB II - Leistungen
Perspektiven für Ihr Berufsleben"
Sie möchten nach einer Familienphase in den Beruf zurückkehren? Sie sind über 45 Jahre alt und suchen eine Arbeitsstelle? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie sind als Zeitsoldat/in bei der Bundeswehr und suchen jetzt eine Tätigkeit im zivilen Bereich?
Informieren Sie sich, wie Sie in Ihrer individuellen Lebenssituation Ihre beruflichen Chancen nutzen.
45plus - Ihre Erfahrung zählt
Wer mit über 45 Jahren einen neuen Arbeitsplatz sucht, empfindet die Stellensuche vielleicht als schwieriger. Dabei stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Ältere angesichts des Fachkräftemangels durchaus günstig. Denn Ältere haben nicht nur zumeist vertieftes Fachwissen, sondern verfügen über wichtige Schlüsselqualifikationen. Daher setzen heute immer mehr Firmen auch auf älteres Personal.
Ab einem gewissen Alter empfinden es viele Menschen als schwieriger, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Aber: Immer mehr Unternehmen denken um und erkennen mehr und mehr das Potenzial von Menschen mit Berufserfahrung.
Aufgrund des demografischen Wandels können in Zukunft in vielen Branchen die Arbeitskräfte knapp werden. Hier kann bereits heute eine ältere Belegschaft helfen, den steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken.
Wer in fortgeschrittenem Alter noch einmal eine neue Herausforderung sucht, sollte selbstbewusst an die Stellensuche herangehen. Kein Problem - schließlich haben Ältere viele Schlüsselqualifikationen, also persönliche und fachliche Fähigkeiten, mit denen man punkten kann. Dazu zählen zum Beispiel: Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber, Beständigkeit, Besonnenheit, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Fachwissen und langjährige Berufspraxis.
Wichtig ist, bei der Bewerbung Initiative und Motivation zu zeigen. Unternehmen wünschen sich Personal, das bereit ist, sich für den Betrieb einzusetzen.
Auch wenn es mit der Bewerbung nicht sofort klappt: Verlieren Sie nicht den Mut und bleiben Sie optimistisch. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben häufig an die 100 Bewerbungen geschrieben, bis sie eine Stelle bekommen haben. Aber das gilt aber auch für Jüngere. Denn nicht das Alter allein ist ausschlaggebend für den Erfolg. Neben der passenden Qualifikation und der Frage, ob man persönlich zur Firma passt, gehört auch immer eine Portion Glück dazu.
Berufliche Reha
Wer aus gesundheitlichen Gründen gezwungen ist, sich beruflich anders oder neu zu orientieren, steht schnell vor unbekannten Fragestellungen. Doch keine Sorge: Es gibt zahlreiche Programme und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen Behinderung droht, dabei unterstützen, am Arbeitsleben teilzuhaben.
Wer behindert ist oder wem Behinderung droht, hat es unter Umständen schwer, seine bisherige Berufstätigkeit weiter auszuüben oder wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. In den letzten Jahren sind zahlreiche Maßnahmen und Angebote entwickelt worden, um die gesellschaftliche und berufliche Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Ein Nationaler Aktionsplan wurde für die nächsten Jahre verabschiedet, bei dem die Bundesregierung eng mit Behinderten-Verbänden zusammenarbeitet und an dem auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt ist. Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans ist die "Initiative Inklusion": Mit dieser sollen die Berufsorientierung für schwerbehinderte Jugendliche verbessert werden und neue Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen und arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen über 50 Jahren neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot für Menschen mit Behinderung, sich eine berufliche und gesellschaftliche Unabhängigkeit zu erhalten oder aufzubauen, ist breit gefächert. Es umfasst neben speziellen Hilfen und Maßnahmen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes und gezielter Unterstützung bei der Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes auch Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung durch Qualifizierungsmaßnahmen.
Falls eine berufliche Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Berufsbildungsbereiches auf die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen vorbereitet zu werden.
Ausführliche Informationen zu den vielfältigen Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie zur Integration in Ausbildung und Arbeit finden Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Existenzgründung
Sich selbstständig zu machen, hat immer noch Konjunktur. Mit einer guten Geschäftsidee ist der Weg zum eigenen Unternehmen zwar kein einfacher, aber oftmals eine echte Alternative zu anderen Beschäftigungsmodellen.
Wer sich für eine Existenzgründung entscheidet, hat oft schon länger eine Geschäftsidee im Kopf. Aber Angst vor dem finanziellen Risiko, Planungsfehlern und bürokratischen Hürden, aber auch Zweifel an den eigenen Fähigkeiten lassen viele zögern, die Idee in die Tat umzusetzen. Dabei hat das Modell Selbständigkeit immer noch Konjunktur.
Sind Sie ein Gründertyp? Dieser Frage sollten Sie als Erstes auf den Grund gehen. Denn selbst wenn die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist nicht jeder der geborene Unternehmer.
Selbständig sein hat viele Vorteile: keinen Chef haben, eigene Entscheidungen treffen, Angestellte führen. Genauso präsent sollten aber auch die Nachteile sein: Hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten sind nur zwei davon.
Letztendlich ist die Entscheidung für oder gegen eine Existenzgründung eine "Typfrage". Wer feste Arbeitszeiten mag oder von finanziellen Dingen lieber die Finger lässt, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative.
Familie und Beruf
Wer Familie und Beruf vereinbaren will, muss viele Faktoren aufeinander abstimmen, damit sich das Leben mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen mit dem Berufsleben verbinden lässt. Das erleichtern verschiedene Arbeitszeitmodelle. Informieren Sie sich so bald wie möglich über Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zwar immer noch keine Selbstverständlichkeit. Aber es gibt viele Möglichkeiten, die Abhilfe schaffen und den Weg erleichtern können.
Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren zu einem viel diskutierten, gesellschaftspolitischen Thema entwickelt.
Berufstätige Mütter, Väter in Elternzeit, alleinerziehende Eltern und Doppelverdienerfamilien: Derartige Lebenssituationen sind mittlerweile weit verbreitet und gesellschaftlich in hohem Maße akzeptiert. Nur eine Frage bleibt: Wie können Beruf und Familie miteinander vereinbart werden?
Verschiedene Aspekte müssen in Einklang gebracht werden, wenn die Vereinbarkeit gelingen soll. Neben flexiblen Möglichkeiten der Berufsrückkehr gehören dazu auch passende Kinderbetreuungsmodelle, eine familienfreundliche Arbeitskultur, finanzielle Unterstützung und stabile Netzwerke.
Jobchancen ohne Ausbildung
Zugegeben: Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, hat es nicht immer leicht, einen Job zu finden. Aber: Gerade für Menschen, die Lust darauf haben, sich für die eigene berufliche Zukunft zu engagieren, stehen die Chancen durchaus gut. In vielen Bereichen werden nach wie vor Helferinnen und Helfer gesucht, die die Fachkräfte bei verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.
Wer keine Berufsausbildung besitzt, empfindet die Suche nach einem Arbeitsplatz vielleicht als schwierig. Und tatsächlich wird es heute für Menschen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, immer schwerer, auf dem Arbeitsmarkt beruflich Fuß zu fassen. Dennoch: Menschen ohne Ausbildung stehen viele Tätigkeitsbereiche offen - von Bau, Maschinenbau, Versand, Landwirtschaft über Elektro und Logistik bis zu Gastronomie, Handel, Büro und Pflege.
Entscheidend für beruflichen Erfolg ist nicht allein die Qualifikation. Gerade heute zählen Persönlichkeit, Engagement, Motivation, Fleiß und Lernbereitschaft immer mehr.
Neben dem direkten Jobeinstieg gibt es zahlreiche sinnvolle Alternativen, um den sprichwörtlichen "Fuß in die Tür" zu bekommen: Praktika und Minijobs können entsprechende Chancen bieten, aber auch eine ehrenamtliche Tätigkeit oder Zeitarbeit können dabei helfen, den Weg ins Berufsleben zu finden.
Sie haben bereits jahrelang in einem Job gearbeitet, sind darin fachlich versiert und haben viel praktische Erfahrung gesammelt? Dann besteht die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen, beispielsweise über eine Externenprüfung. Alle deutschen Bundesländer bieten diese Möglichkeit.
Sie sehen: Auch ohne Berufsausbildung stehen Ihnen viele Wege zu einem erfüllten Arbeitsleben offen.
Soldaten auf Zeit
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit am Ende Ihrer Verpflichtungszeit kennen Sie vielleicht das Gefühl: Jetzt beginnt etwas Neues. Dank Ihrer bei der Bundeswehr erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind Sie bestens gerüstet für den Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit möchte Sie dabei unterstützen, Ihren weiteren Berufsweg zu finden.
Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit und wollen nach Ihrer Zeit beim Bund zurück ins zivile Erwerbsleben? Dank Ihrer Kompetenzen gibt es für Sie viele Möglichkeiten. Unerlässlich dabei ist eine frühe Zielsetzung.
Manche wissen es bereits beim Start in ihre Karriere bei der Bundeswehr, andere erst zu einem späteren Zeitpunkt: Sie werden in die zivile Arbeitswelt zurückkehren - ob in den Lehrberuf, in eine Werkstatt, in die Verwaltung, in ein Unternehmen der freien Wirtschaft oder in die Selbständigkeit. Je nach Verpflichtungszeit verlassen jährlich knapp 20.000 Zeitsoldaten die Bundeswehr. Die meisten von ihnen haben schon einen Beruf erlernt und sind qualifizierte Fachkräfte, verfügen über Mittlere Reife, Abitur oder einen Meisterabschluss.
Die beruflichen Möglichkeiten, die sich Ihnen jetzt auftun, sind vielfältig. Während Ihrer Bundeswehrzeit sollten Sie daher konkret überlegen: Was liegt mir? Wohin möchte ich? Welche Impulse aus den Jahren als Zeitsoldat möchte ich vertiefen und weiter nutzen können? Egal, welchem Weg Sie sich im zivilen Berufsleben verschreiben möchten: Die letzten Monate oder Jahre im Dienst sollten der Planung des eigenen Berufsweges "draußen" dienen. Es gilt, sich so zu qualifizieren, dass Sie Ihren beruflichen Wünschen folgen können.
Auf dem zivilen Arbeitsmarkt werden Sie als ehemalige Soldatin bzw. ehemaliger Soldat auf Zeit geschätzt, denn Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten aus, die gefragt sind - beispielsweise durch Erfahrungen in Menschenführung und Organisation, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsstärke, Belastbarkeit und Teamfähigkeit.
Um für die gewünschte Einmündungsmöglichkeit fachlich "fit" zu werden, gehen viele Zeitsoldaten noch während ihrer Dienstzeit in eine begleitende Berufsausbildung, die aufbaut auf dem, was sie individuell mitgebracht haben. Einige Soldaten auf Zeit nehmen gegen Ende der Dienstzeit ein Studium auf, andere lassen sich umschulen. Sie sehen, Ihnen stehen zahlreiche Wege bis hin zur Existenzgründung offen.
Als Zeitsoldatin und Zeitsoldat sollten Sie alles daran setzen, Ihre persönlichen und fachlichen Fähigkeiten systematisch in Ihre Berufswegplanung einzubringen. Noch im Dienst, kann die Planung und Umsetzung des zivilen Berufsweges bis zu vier Jahre dauern. Entscheidend ist ein strukturiertes und entschlossenes Vorgehen. Das verschafft Ihnen einen gezielten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Start einer Ausbildung oder eines Studiums oder in eine selbständige Tätigkeit.
Entscheidende Starthilfe geben die Beratungs- und Hilfsangebote des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD). Als Teil der Wehrverwaltung des Bundes ist die Organisation sowohl Dienstleister für die ausscheidenden Soldaten als auch für Firmen, Bildungsträger, Kammern und Verbände der Wirtschaft und Bereiche des öffentlichen Dienstes, mit denen sie kooperiert. So gibt es bundesweit zehn regionale "Beratungszentren Bundeswehr - Wirtschaft", die eigene Projekte wie ergänzende Beratungsleistungen und spezielle Bildungsangebote entwickeln. Die Instrumente des BFD sind eine engmaschige Betreuung und Beratung und eine Begleitung über die Zeit der Ausbildung hinaus - wichtige Schritte auf dem Weg zum beruflich und sozial integrierten Leben "in Zivil".
Der BFD findet sich deutschlandweit an 20 Regional- und 100 Standortteams. Er beschäftigt insgesamt rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten gezielt bei ihrem Weg zurück ins zivile Berufsleben unterstützen. Dazu stellt der BFD bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Dienstzeit und in Abhängigkeit von der Dienstdauer ein großes Kontingent an Mitteln zur Verfügung, die zur Weiterqualifizierung dienen. Das sind vor allem Aus- und Weiterbildungsangebote, aber auch gezielte Beratungen, Praktika, Coachingmaßnahmen, Schulungen oder die Nutzung einer eigenen Stellenbörse. Nutzen Sie die Angebote des BFD, um sich eine sichere berufliche Perspektive zu erarbeiten.
Weiter durch Bildung
Die eigene berufliche Qualifikation muss mit den Anforderungen am Arbeitsplatz Schritt halten - gerade auch weil die Lebensarbeitszeit steigt. Weiterbildung kann das Sprungbrett zum Erfolg sein und bessere Berufschancen oder mehr Verantwortung bedeuten.
Beschäftigungssicherung, Aufstiegschancen, wachsende berufliche Anforderungen - Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsleben.
Eine Ausbildung zu machen und dann lebenslang die gleiche Tätigkeit auszuüben, ist heute kaum noch vorstellbar. Wir alle lernen ein Berufsleben lang, denn wir werden mit immer schnelleren Entwicklungen konfrontiert, die die Arbeitswelt verändern. "Qualifizierung" ist deswegen mehr als ein Schlagwort. Es ist für viele Beschäftigte Teil des Arbeitsalltages. Wer die Wahl hat, aus dem riesigen Angebot von Weiterbildungen die richtige auszusuchen, hat auch die Qual. Da hilft es, wenn Sie sich zunächst darüber klar werden: Wo liegen Ihre Stärken, wo die Schwächen? Welche Qualifikationen haben Sie, welche brauchen Sie im Beruf? Was sind Ihre persönlichen Interessen? Können Sie auf vorhandenen Kenntnissen aufbauen? Fehlt ein bestimmter Abschluss oder möchten Sie ein Zertifikat erwerben, mit dem Sie Ihre Karriere fördern? Im Folgenden finden Sie Hinweise für die wichtigsten Fragen:
Wie informiere ich mich über Weiterbildungen in meinem Berufsumfeld?
Das ist eine der wichtigsten Fragen für jeden, der sich qualifizieren möchte. Ihre Agentur für Arbeit hilft mit einem breiten Medienangebot, etwa mit den durchstarten Infomappen Einstieg & Weiterbildung, die in jedem Berufsinformationszentrum (BiZ) einzusehen sind. Die 28 Mappen informieren über jeweils ein Berufsfeld von "Hochbau, Tiefbau, Bautechnik, Vermessung" bis "Soziales, Pädagogik". Sie enthalten Anregungen zur beruflichen Weiterbildung, liefern Praxisbeispiele und geben einen Überblick über verschiedene Qualifikationsniveaus.
Auch der Klick auf BERUFENET, dem Internetportal der Bundesagentur für Arbeit mit ausführlichen Informationen zu Berufen, lohnt sich. Haben Sie einen bestimmten Beruf ausgesucht, finden Sie unter dem Unterpunkt "Tätigkeit" auch das Thema "Weiterbildung" ausführlich dargestellt.
Wo informiere ich mich über berufliche Weiterbildungen?
KURSNET ist das Portal der Bundesagentur für berufliche Aus- und Weiterbildung mit rund 390.000 Bildungsangeboten von circa 18.000 Bildungsanbietern bundesweit. Es ermöglicht eine komfortable, kostenlose und tagesaktuelle Suche auf verschiedenen Wegen. Sie können dabei Ihren Ausgangsberuf eingeben oder in der "Erweiterten Suche" Bildungsbereich, Bildungsziel, Region, Bildungsanbieter und Unterrichtsform auswählen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, nach Maßnahmen Ausschau zu halten, die mit dem Bildungsgutschein gefördert werden oder sich speziell über eine Qualifizierung in der Zeit der Kurzarbeit zu informieren.
Viele Hinweise auf Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie auch im Anzeigenteil von Tageszeitungen, bei Kammern oder Berufsverbänden.
Bekomme ich eine finanzielle Förderung für meine Weiterbildung?
Ob die Kosten für eine Qualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung übernommen werden können, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.
Eine Bewilligung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zum Beispiel davon, ob die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen Qualifikationsdefiziten gegeben ist. Sie sollten sich deshalb möglichst frühzeitig bei der örtlichen Agentur für Arbeit beraten lassen. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung im individuellen Fall vor, kann der Antragsteller einen "Bildungsgutschein" bekommen, mit dem die Übernahme der Kosten zugesichert wird. Zusätzlich müssen der Träger der Maßnahme und die Maßnahme selbst vor Beginn von einer anerkannten fachkundigen Stelle zugelassen worden sein.
Wo erfahre ich etwas über Weiterbildungen im Ausland?
Hier ist die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) die richtige Anlaufstelle. Sie betreut die Themen Arbeiten und Weiterbildung im Ausland. Für 30 europäische Länder - von Belgien bis Zypern - hält die ZAV Informationen zum Thema Weiterbildung bereit. Für diejenigen, die in einem Handwerksberuf tätig sind und sich im Ausland weiterbilden möchten, gibt es eine Internetseite des Westdeutschen Handwerkskammertags mit Informationen. Dort steht auch eine Datenbank zur Verfügung, mit der sich Förderprogramme in vielen Ländern weltweit recherchieren lassen.
Wer einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert hat und das gerne dokumentieren möchte, für den bietet sich der "Europass Mobilität" an.
Zeitarbeit
Zeitarbeit ist heute nicht nur ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes, sondern gleichzeitig ein Barometer für die Konjunktur. Und: Sie kann Ihnen unter bestimmten Umständen durchaus neue berufliche Möglichkeiten bieten.
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing - all dies sind Begriffe, die dasselbe meinen: Eine Beschäftigungsform, bei der der Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird, damit er dort arbeitet.
Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das AÜG legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Zeitarbeitsverhältnis fest. Ein Bestandteil des AÜG ist der so genannte Gleichstellungsgrundsatz, der besagt, dass ein Zeitarbeitnehmer unter denselben Arbeitsbedingungen zu beschäftigen ist wie ein festangestellter Mitarbeiter des Entleihbetriebs. Damit befindet sich ein Zeitarbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit denselben arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie jeder andere Arbeitnehmer.
Besonders für Personen, die gering qualifiziert sind und die vorher nicht in Arbeit waren, ist Zeitarbeit eine Chance. Aber auch für Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und ältere Arbeitnehmer kann Zeitarbeit gewisse Chancen, (wieder) auf den Arbeitsmarkt zu kommen, bergen. Berufseinsteiger - sei es nach einer Ausbildung oder nach einem Studium - können erste Berufserfahrung sammeln und Netzwerke aufbauen. Auch Wiedereinsteigern, beispielsweise Frauen nach einer längeren Familienphase, oder älteren Arbeitnehmern, die arbeitslos waren, bietet Zeitarbeit die Möglichkeit, wieder Fuß zu fassen auf dem Arbeitsmarkt.
Festzuhalten bleibt: Zeitarbeit ist im Gegensatz zu einem Minijob oder einem Praktikum ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem man in die Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlt und Ansprüche erwerben kann. Und egal ob als gering qualifizierte Hilfskraft oder als Akademiker - durch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer bleibt man beruflich am Ball und kann Kontakte zu neuen potenziellen Arbeitgebern knüpfen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de.
SGB XII
Nach § 3 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist der Kreis Düren örtlicher Träger der Sozialhilfe. Er hat einzelne, damit verbundene Aufgaben nach dem SGB XII durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsprüfung werden Teilbereiche der Sozialhilfe prüfseitig betrachtet und die gewonnenen Erkenntnisse im Verwaltungsprüfbericht dokumentiert. Innerhalb des sog. Ausräumverfahrens nimmt die Verwaltung Stellungnahme zu den Feststellungen und Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes, die anschließend abschließend vom Rechnungsprüfungsamt bewertet werden.
Der Verwaltungsbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt und danach vom Kreistag zur Kenntnis genommen.
Änderung des SGB XII zum 01.01.2011
Zum 01.01.2011 ist das SGB XII geändert worden. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung von Leistungen für die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören Leistungen für z.B. Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Mitgliedsbeiträge usw.
Darüber hinaus wurden durch das Gesetz zu Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII neue Regelbedarfsstufen festgelegt und der Regelbedarf, der begrifflich an die Stelle des Regelsatzes getreten ist, neu geregelt.
Regelbedarfsstufen:
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Regelbedarfs- stufe |
Personenkreis |
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1 |
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind. |
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2 |
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen. |
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3 |
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt. |
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4 |
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. |
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5 |
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. |
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6 |
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. |
Downloads
- Satzung - Sozialhilfe im Kreis DN
pdf-Datei (64,08 KB)
- Satzung Grundsicherung SGB II
pdf-Datei (59,21 KB)
- Gesetzestext SGB II
- Gesetzestext SGB XII
pdf-Datei (204,72 KB)
Quelle: www.gesetze-im-internet.de - Hinweise SGB II
pdf-Datei (215,58 KB)
Quelle: www.arbeitsagentur.de - Soziale Mindestsicherung in Deutschland
Word-Datei (114 KB)

