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gutachtliche Begleitung der Arbeit der Fachämter

Beratungsgrundlage

§ 3 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Düren sieht verschiedene Möglichkeiten der begleitenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vor:

  • Beratung zu Bauplanung, Bauausführung und Bauabrechnungen während der Baumaßnahme (Ziff. 7) und
  • gutachtliche Äußerung vor der Entscheidung über wesentliche Änderungen finanz- und betriebswirtschaftlicher sowie vergaberechtlicher Art.

Beratungstätigkeit

Besteht Beratungsbedarf oder wird eine gutachtliche Äußerung erforderlich, so wird das Rechnungsprüfungsamt über die Änderungsabsichten bzw. die zu begutachtenden Tatbestände durch die Verwaltung informiert. Es nimmt anhand der vorgelegten Unterlagen eine inhaltliche Bewertung der anvisierten Maßnahmen vor und berücksichtigt dabei eigene Erfahrungen und die Folgen bereits anderenorts gemachter Erkenntnisse aus dort angewendeten Lösungen.

Beteiligung anderer Stellen

Beratungsinhalte und Bearbeitungsvorschläge beinhalten oftmals auch wichtige Informationen, welche die Belange anderer Organisationseinheiten des Kreises Düren berühren. In diesen Fällen erfolgt eine ausführliche Beteiligung dieser Stellen am Verfahren sowie die detaillierte Weitergabe der gefundenen Lösungsansätze.

Dokumentation

Im Verlaufe des Beratungsverfahrens werden die gewonnenen Ergebnisse schriftlich dokumentiert. Soweit es sich um eine gutachtliche Äußerung handelt, gibt die Dokumentation Auskunft darüber,

  • wer die Begutachtung durchgeführt hat,
  • während welchen Zeitraumes sie erfolgte,
  • auf welche Sachverhalte sie sich erstreckte und
  • wie sie durchgeführt wurde (insbesondere, welche Gesichtspunkte - z.B. wirtschaftliche, steuerrechtliche usw. - eingeflossen sind).
 

Rechnungsprüfungsamt

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