Prüfung der Zahlungsabwicklung
Prüfungsgrundlage
Dem Rechnungsprüfungsamt sind
- die Vornahme von Kassenprüfungen (Prüfung der Zahlungsabwicklung) durch Gesetz übertragen
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses sowie
- die dauernde Überwachung der Kreiskasse übertragen
Prüfungsumfang
- Kassenprüfung
Die Prüfung der Kreiskasse (Zahlungsabwicklung) und ihrer sämtlichen Nebenkassen und Handvorschüsse besteht mindestens aus einer jährlichen unvermuteten Kassenprüfung und einer jährlichen unvermuteten Kassenbestandsaufnahme (vgl. auch § 30 Abs. 5 GemHVO). - laufende Belegprüfung
Im Rahmen der Vorbereitung auf die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses werden vom Rechnungsprüfungsamt im Verlaufe des Haushaltsjahres stichprobenweise Belegprüfungen vorgenommen. - Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung
Im Verlaufe des Haushaltsjahres werden die verschiedenen kassenspezifischen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe bei der Zahlungsabwicklung durch stichprobenweise Prüfung überwacht.
Prüfungsdokumentation
Das Ergebnis der Kassenprüfungen (Prüfungen der Zahlungsabwicklung) wird in einem gesonderten Prüfungsbericht festgehalten. Die in die laufende Belegprüfung und dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung einbezogenen Bereiche werden dokumentiert.

