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Prueferinnen und Pruefer

Verantwortung

Die Prüferinnen und Prüfer führen die ihnen zugewiesenen Prüfungsgeschäfte in eigener Verantwortung und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sie sind für die Richtigkeit ihrer Feststellungen verantwortlich. Die Gesamtverantwortung für das Rechnungsprüfungsamt obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.

Prüfungsgrundlagen

Die Prüferinnen und Prüfer sind in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur dem Gesetz unterworfen. Sie machen sich mit den für ihre Tätigkeit erforderlichen Bestimmungen und den allgemeinen Dienstvorschriften vertraut und unterrichten sich eingehend über die Organisation und die Rechtsgrundlagen der zu prüfenden Stellen.

Rechte

Die Prüferinnen und Prüfer sind berechtigt, von den zu prüfenden Stellen jede für die Prüfung notwendige Auskunft, den Zutritt zu allen Räumen, die Öffnung von Behältern etc. sowie die Vorlage und Aushändigung von Akten, Unterlagen, Büchern und ähnlichem zu verlangen, soweit dem gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. In die Geschäftsführung der zu prüfenden Stellen können die Prüferinnen und Prüfer nicht eingreifen. Sie sind nicht berechtigt, Weisungen für den Dienstbetrieb zu geben.

Pflichten

Die Prüferinnen und Prüfer und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes haben die Leiterin bzw. den Leiter des Prüfungsamtes unverzüglich zu verständigen, wenn zu Dienstkräften, deren Arbeitsgebiete sie zu prüfen haben, nach der Zivilprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Gleiches gilt, wenn dienstliche oder private Kontakte zu Personen, Firmen, Vereinen etc. außerhalb der Verwaltung zu einer Interessenkollision führen können.

Die Prüferinnen und Prüfer

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Kreistag bestellt.

Die Zuordnung der einzelnen Arbeitsbereiche und Arbeitsschwerpunkte obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.

Das Rechnungsprüfungsamt besteht aus 5 Vollzeit- und 2 Teilzeitprüferstellen sowie einer 0,5 Assistenzstelle. Es ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt, organisatorisch hingegen dem Dezernat I eingegliedert. Die Verteilung der Aufgaben und Prüfzuständigkeit erfolgt im Rahmen der Vorgaben der GO und RPO durch den Leiter der Rechnungsprüfung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Durchführung gesetzlicher Prüfungsaufgaben Vorrang vor den übertragenen Aufgaben zukommt (vgl. § 4 RPO). Nachstehend sind die Zuständigkeiten und Prüffelder der Leitung und der Prüfer des RPA schwerpunktmäßig (nicht abschließend) dargestellt:

Guido Kämmerling
Leiter RPA

  • Organisation, Koordination, Gesamtverantwortung
  • Allgemeine Verwaltungsprüfung
  • Organisations- und besondere Rechtsfragen
  • Haushaltswirtschaft, NKF
  • Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht
  • Vergaberecht, Korruptionsprävention, Konjunkturpaket II
  • Datenschutzbeauftragter

N.N.

stv. Leiter

  • Teilbereiche des NKF (Vermögensbewertung, Bilanz)
  • Beteiligungen und Betätigungsprüfungen
  • Allgemeine Verwaltungsprüfung
  • stellv. Datenschutzbeauftragter

Herbert Breuer

  • Sozialrechtliche Angelegenheiten
  • SGB II: Prüfung Kommunen; Innenrevision job-com
  • Prüfung der Kreiskasse, Vorprüfung nach LHO
  • Teilbereiche des NKF

Gabi Agethen

0,5

  • Technische Prüferin, Bauverwaltung
  • Vergabewesen
  • Konjunkturpaket II

Konrad Schöller

  • Haushalts-, Gebühren- und Abgabenrecht
  • Allgemeine Verwaltungsprüfung, Personalwesen
  • Teilbereiche des NKF

Arno Breuer

 

  • Haushaltswirtschaft, NKF
  • Betriebswirtschaftliche Aspekte
  • Beteiligungen, Betätigungsprüfungen

Annette Wirtz

0,5

  • Sozialrechtliche Angelegenheiten (SGB XII)
  • Allgemeine Verwaltungsprüfung

Ute Steven

0,5

  • Sekretariat, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • Kassen- und Belegprüfung
  • Vorprüfung für das Land
 

Rechnungsprüfungsamt

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