Bauberatung
Seit dem 01.08.2003 ist der Kreis Düren als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 9 PfG NW zuständig für die Feststellung, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Investitionskostenförderung für den Neubau von Pflegeeinrichtungen vorliegen.
Der Kreis Düren hat sich für die Durchführung der hierfür notwendigen Bauberatungen einem Serviceangebot des Landschaftsverbandes Rheinland angeschlossen, um die beim LVR vorhandenen baufachlichen Kompetenzen zu nutzen.
Bei geplanten Neubaumaßnahmen sowie Umbau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden die entsprechenden Bauberatungen nach den vom Kreis Düren erstellten Verfahrensmodalitäten (siehe unten) durchgeführt.
Downloads:
- Anlage 1 - Verfahren-Neubau
pdf-Datei (92,78 KB)
- Anlage 2 - Verfahren-Umbau
pdf-Datei (89,9 KB)
