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Pflegekonferenz

Nach § 5 Landespflegegesetz NW (PfG NW) hat der Kreis Düren zur Umsetzung des Landespflegegesetzes eine Pflegekonferenz einzurichten und übernimmt die Geschäftsführung. Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der Sicherung und quantitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen. Die Pflegekonferenz im Kreis Düren wurde 1997 eingerichtet. Sie nimmt ihre Aufgaben unter dem Vorsitz des Landrates wahr.
 

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