Abgaben
- Jagdsteuer
Gegenstand der Jagdsteuer ist die Ausübung des Jagdrechts und auch die Durchführung der Jagd aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis. - Gebühren
Gebühren sind nach dem KAG Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühr) erhoben werden.

