Verwaltung kreiseigener Grundstücke
Der Kreis Düren verfügt im Kreisgebiet über Grundstücke mit den verschiedensten Nutzungsarten. Hierzu zählen insbesondere die öffentlichen Verkehrsflächen der kreiseigenen Straßen und Radwege.
Des weiteren verfügt der Kreis Düren über folgende Grundstücke:
- landwirtschaftliche Flächen, Zuständigkeit obliegt der Kämmerei (Amt 20)
- Verpachtung
- Flächen für den Landschafts- und Naturschutz/Waldflächen, Zuständigkeit obliegt der Unteren Landschaftsbehörde (Amt 67)
- Verpachtung
- Pflege- und Bewirtschaftungsverträge
- bebaute Grundstücke, Zuständigkeit obliegt dem Amt für zentrales Gebäudemanagement (Amt 18)
- Verwaltungsgebäude
- kreiseigene Schulen
- Mülldeponie Hürtgenwald-Horm
- Kreisbrandschutzzentrale Kreuzau-Stockheim
- Kreisstraßenmeisterei
- Jugendzeltplatz Finkenheide, Hürtgenwald-Kleinhau
Für den Ankauf und Verkauf von Grundstücken ist die Kämmerei federführend zuständig. Die Kaufpreise/Verkaufspreise richten sich nach dem durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren bzw. der Stadt Düren veröffentlichten Richtwert.

