Jagd und Fischerei
Allgemeine Informationen
Bei der unteren Jagdbehörde werden die Jagdscheine erteilt und verlängert. Neben dem ausgefüllten Antragsformular (s.u.) sind die Versicherungsbestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und der Jagdschein mitzubringen. Ist ein neuer Jagschein auszustellen, wird noch ein Passbild benötigt.
Für die Ausstellung der Fischereischeine sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.
Im Kreis Düren existieren 112 zu betreuende Jagdgenossenschaften für 136 Jagdbezirke und 86 Eigenjagdbezirke. Ferner sind 9 Fischereigenossenschaften zu betreuen. Pachtverträge der Genossenschaften mit ihren Pächtern sind der unteren Jagd- bzw. Fischereibehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Versammlungen der Jagdgenossenschaften sind anzeigepflichtig. Eine Abschrift der Niederschrift ist dem Amt zuzuleiten.
Jährlich wird eine Jägerprüfung im Frühjahr und eine Fischerprüfung im Herbst durchgeführt. Anmeldeformulare und die genauen Termine nebst Nachprüfung für nicht bestandene Teile der Jägerprüfung sind unter Service hinterlegt.
Downloads:
- Flyer Jägerprüfung
pdf-Datei (146,82 KB)
- Antrag zur Anmeldung für die Jägerprüfung
pdf-Datei (156,68 KB)
- Flyer Fischerprüfung
pdf-Datei (124,14 KB)
- Antrag zur Anmeldung für die Fischerprüfung
pdf-Datei (65,54 KB)
- Flyer Jagdscheinerteilung
pdf-Datei (212,83 KB)
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
pdf-Datei (57,84 KB)
- Merkblatt Erteilung Jagdschein
pdf-Datei (14,64 KB)

