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Ordnungswidrigkeitenverfahren

Allgemeine Informationen

Die Pflegeversicherung ist als Pflichtversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI ausgestaltet, so dass jeder, der - privat - krankenversichert ist, zugleich eine Pflegeversicherung abschließen muss. Die Kündigung der Pflegeversicherung ohne Abschluss einer neuen stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie der Rückstand mit mehr als sechs Monatsraten in einem bestehenden Versicherungsverhältnis.

Die Anzeigen der Krankenkassen über eventuelle Verstöße werden zentral beim Bundesversicherungsamt gesammelt und von dort an die zuständigen Kreise zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitung dieser Anzeigen erfolgt beim Rechts- und Ordnungsamt.

Im übrigen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren dezentral bei den jeweiligen Fachämtern geahndet, die Bußgeldstelle beim Straßenverkehrsamt ist für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

 

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