Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels - eAT - zum 01.09.2011
Zum 01.09.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel - eAT - eingeführt. Damit entfällt die sofortige Ausstellung eines Aufenthaltstitels vor Ort bei Ihrer Ausländerbehörde vielmehr wird der eAT, der in Form einer Scheckkarte gestaltet ist, von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Der eAT enthält die erforderlichen Daten, wie digitales Lichtbild, Unterschrift, zwei elektronische Fingerabdrücke sowie weitere persönlichen Angaben und die Angaben zum Aufenthaltstitel lesbar und in einem Speicherchip. Darüber hinaus kann auf Wunsch auch der elektronische Identitätsnachweis für E-Business- und E-Government freigeschaltet werden.
Der eAT ist ab einer Aufenthaltserlaubnis von einem Monat auszustellen und umfasst folgende Aufenthaltstitel:
- alle (befristeten) Aufenthaltserlaubnisse
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltskarte für Schweizer und deren drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern
Die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels hier bei Ihrer Ausländerbehörde wird in Zukunft aufwändiger werden, da Ihr Lichtbild und Ihre Unterschrift eingescannt werden müssen sowie die Abnahme der Fingerabdrücke - 2 verschiedene Finger, in der Regel rechter und linker Zeigefinger - erforderlich wird.
Die Fingerabdruckabnahme wird bereits bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ihre Unterschrift müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr leisten.
Nachdem Unterschrift, Lichtbild und Fingerabdrücke in das System übernommen wurden, entscheidet die Ausländerbehörde über Art und Dauer Ihres Aufenthaltstitels, komplettiert diesen mit möglichen Auflagen und Bedingungen und der damit vervollständigte eAT wird online zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt.
In einigen Wochen (genaue Bearbeitungsdauer ist derzeit noch nicht absehbar) können Sie Ihren eAT dann bei Ihrer Ausländerbehörde abholen, was eine erneute Vorsprache Ihrerseits erfordert.
Die Ausländerbehörde empfiehlt dringend, bereits jetzt die Ablauffrist Ihres Aufenthaltstitels und Ihres Passes zu kontrollieren und rechtzeitig einen Termin zur Verlängerung mit Ihrer Ausländerbehörde (mindestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels) zu vereinbaren.
Aufgrund des enorm gestiegenen Verwaltungsaufwandes bitte ich um Verständnis, dass zwingend eine Terminvereinbarung notwendig ist und bestehende Termine unbedingt eingehalten werden müssen.



