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Straßenverkehrsämter erweitern Serviceangebot ab dem 01.02.2011

Die Zulassungsstellen der Straßenverkehrsämter der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren werden ab dem 01.02.2011 ihren Service für die Kundinnen und Kunden deutlich erweitern. Es besteht dann die Möglichkeit, bis auf wenige Ausnahmen alle Geschäftsvorfälle in beiden Zulassungsstellen zu erledigen. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger aus der StädteRegion Aachen und aus dem Kreis Düren können zukünftig ihr Fahrzeug sowohl im Straßenverkehrsamt Aachen, als auch im Straßenverkehrsamt Düren zulassen. Die Begrenzung der Zuständigkeit auf das jeweils örtliche Straßenverkehrsamt wird es damit künftig nicht mehr geben.

Von diesem erweiterten Serviceangebot sind nachfolgende Vorgänge ausgenommen und können nur bei der jeweils örtlich zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet werden:

  • Zulassungen bei Steuer- und/oder Gebührenrückständen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • Anhängerverzeichnisse

Hierfür bitten wir um Verständnis.

Die Öffnungszeiten der beiden Straßenverkehrsämter wurden mit dem Ziel der Erweiterung des Öffnungszeitenkorridors aufeinander abgestimmt. Das hiesige Straßenverkehrsamt ist daher nicht mehr mittwochs, sondern nunmehr donnerstags bis 17 Uhr geöffnet.

Die Zulassungsbehörde Düren wird zum 01.02.2011 Anpassungen bei den Zulassungsvorgängen vornehmen. Es ergeben sich dadurch unter anderem folgende Änderungen von der bisherigen Verfahrensweise:

  • Die Zulassungsbehörde verlangt neben dem Ausweis des künftigen Halters die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, wenn die Zulassung durch einen Bevollmächtigen beantragt wird. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • Bei einer Zulassung auf eine juristische Person, ist der Personalausweis des Geschäftsführers mit vorzulegen.
  • Kennzeichen werden bei einer Außerbetriebsetzung nicht mehr automatisch reserviert. Soll das Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung reserviert werden, wird die Reservierungsgebühr (2,60 €) sofort bei Außerbetriebsetzung erhoben.
  • Soll bei einem Fahrzeugwechsel das alte Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen werden, fällt für die sofortige Freigabe des Kennzeichens zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 12,80 € an.
  • Neufahrzeuge, für die lediglich die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt wird, sind der Zulassungsbehörde vorzuführen.
  • Vor Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist der Bedarf (durch entsprechende lesbare Dokumente, beispielsweise Fahrzeugpapiere, COC, Kaufvertrag) nachzuweisen.

Das Internetangebot der Zulassungsbehörde Düren wird zur Zeit überarbeitet und steht in Kürze wieder aktuell und bereinigt zur Verfügung.

 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
02421 22-2901
02421 22-2063
Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

Amtsleitung

02421/22-2931
02421/22-2063
 

Stellv. Amtsleitung

02421/22-2960
02421/22-2018