Aufstellen eines Containers im öffentlichen Straßenraum
Sie möchten einen Container im öffentliche Verkehrsraum (auf der Fahrbahn, auf dem Gehweg, auf dem Parkstreifen) abstellen.
Rechtslage
Nach §32 Abs.1 der StVO ist verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Container dürfen daher nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. Ziffer 8 StVO erteilt hat.
Ihr Antrag
Sie beantragen diese Genehmigung per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular.
- Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Containers
pdf-Datei (105,09 KB)
Den Antrag können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, in deren Bezirk Sie den Container aufstellen. Im Kreis Düren sind dies die Städte Düren und Jülich sowie für alle anderen Gemeinden das Straßenverkehrsamt.
Was Sie sonst noch wissen müssen:
- Der Container ist so aufzustellen, dass der Verkehr möglichst wenig behindert wird.
- Die Genehmigung gilt nur für Aufstellorte innerhalb geschlossener Ortschaften.
- Der Container darf nicht breiter als 2,5 m und nicht länger als 8,0 m sein.
- Der Container muss mit retroreflektierenden Folien gekennzeichnet sein (s. Bild auf Blatt -2- und Verkehrsblatt 10/82 S. 186, 187).
- Vor- und Zuname, Wohnort (Firma und Sitz) und Telefonnummer des Aufsteller müssen in unverwischbarer Schrift auf dem Container deutlich angegeben sein.
- Bei Dunkelheit - oder wenn die Witterung es erfordert - muss der Container durch gelbes Licht beleuchtet sein.

