Arbeitsstellen im Straßenraum
Rechtslage
Nach § 45 Absatz 6 der StVO dürfen Arbeiten öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Ihr Antrag
Sie beantragen die "Baustellengenehmigung" per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragformular (s.u.).
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist für alle Straßen im Kreisgebiet Düren das Straßenverkehrsamt. Dies gilt jedoch nicht für die Stadtgebiete Düren und Jülich. Für die Genehmigung dieser Baustellen sind die beiden Stadtverwaltungen zuständig.
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Baubeginn gestellt werden.
Download
- Baustellengenehmigung
pdf-Datei (12,95 KB)

