Handwerkerparkausweis
Die Städteregion Aachen hat in Kooperation mit den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg einen Handwerkerparkausweis entwickelt. Bezugsberechtigte Handwerksbetriebe erhalten den Ausweis ab dem 01.01.2006 zum Preis von 120,- Euro pro Jahr bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Dieser Handwerkerparkausweis
…. berechtigt Handwerksbetriebe
zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
(Verkehrszeichen 286/290 StVO), - auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei
und ohne Beachtung der Höchstparkdauer, - auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen),
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten
zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
… in den Gebietskörperschaften
- der StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis Aachen),
- des Kreises Düren,
- des Kreises Euskirchen sowie
- des Kreises Heinsberg (außer in den Städten Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg).
… kostet
- 120,- Euro/Jahr und darf nur im Original verwendet werden.
… wird ausgestellt
- auf einen Betrieb.
… wird beantragt
- bei den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden *.
Bezugsberechtigt sind
- Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.
Bei gleichzeitigem Einsatz mehrerer Fahrzeuge
- ist die entsprechende Anzahl an Ausweisen zu beantragen.
Der Parkausweis darf nur zur Anwendung kommen,
- in Fahrzeugen, die deutlich als Firmenfahrzeug erkennbar sind (mit Firmenaufschrift!) und zum Transport von
Material und Werkzeugen oder als Werkstattwagen genutzt werden.
Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Region Aachen haben,
- beantragen die Genehmigung bei einer der genannten Straßenverkehrsbehörden.
Downloads
- Merkblatt Handwerkerparkausweis
pdf-Datei (628,47 KB)
- Antrag Handwerkerparkausweis
pdf-Datei (182,64 KB)
- Verlusterklärung Handwerkerparkausweis
pdf-Datei (183,06 KB)

