Hauptmenue

Schwer- und Sondertransporte

Großraum- Schwertransporte, bzw. führen eines Fahrzeugs mit Sichtfeldeinschränkung

Durchführung von Großraum und/oder Schwertransporten bzw. für ein Fahrzeug mit Sichtfeldeinschränkung ( Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

Sie besitzen ein Fahrzeug/ eine Fahrzeugkombination, das/ die bereits für sich genommen breiter, höher, länger als die maximalen Abmessungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist bzw. ein erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht hat und möchten leer oder beladen auf der Straße fahren.

Rechtslage

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte, die nach den §§ 32 u. 34 StVZO zul. Grenzen überschreiten oder bei denen das Sichtfeld ( § 35 b Abs. 2 StVZO) eingeschränkt ist bedürfen einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO. In Nordrhein-Westfalen sind hierfür die Bezirksregierungen zuständig, z.B. für Düren die Bezirksregierung Köln.

Ihr Antrag

Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992) haben. Das Antragsformular können Sie weiter unten im pdf-Format herunterladen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Rückseite ( Seite 2) des Antrages mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift zu versehen.

Die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO fügen Sie bitte in Kopie Ihrem Antrag bei.

Was Sie sonst noch wissen müssen

Den Antrag können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, in deren Bezirk Sie Ihren Firmensitz oder Zweigniederlassung haben oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.

Aufgrund Ihrer Angaben wird der von Ihnen beantragte Fahrtweg mit diesen Transportabmessungen auf Befahrbarkeit überprüft.

Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen, bei statischer Nachrechnung von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich.

Bei langen und/oder breiten und/oder hohen oder schweren Transporten ist oft mit Auflagen, die zur Absicherung des Transportes gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern oder zum Schutze der Brücken dienen, zu rechnen.

Der Fahrtweg ist vom Transportunternehmer unmittelbar vor Transportbeginn zu überprüfen.

Für die Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten erhebt der Landrat eine Verwaltungsgebühr; diese beträgt 50,00 bis 380,00 €. Sie richtet sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, -höhe, -länge

Sie/Ihre Firma möchten eine überlange, -breite oder -hohe Ladung auf dem Fahrzeug transportieren?!

Die Abmessungen des Fahrzeuges entsprechen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO. Die Ladung ragt nach vorne, hinten, zur Seite oder über das Fahrzeug hinaus.

Rechtslage

Gemäß den gesetzlichen Richtlinien ( § 22 Abs. 2 StVO) dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind, samt Ladung höher als 4 m, aber nicht breiter als 3 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

Sollte die Ladung diese Abmessungen überschreiten, können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen ( § 46 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StVO).

Ihr Antrag

Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)". Das Antragsformular können Sie weiter unten im pdf-Format herunterladen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Rückseite (Seite 2) des Antrages mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift zu versehen.

Was Sie sonst noch wissen müssen

Den Antrag können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, in deren Bezirk Sie Ihren Firmensitz oder Zweigniederlassung haben oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.

Im Kreis Düren sind dies die Städte Düren und Jülich sowie für alle anderen Gemeinden das Straßenverkehrsamt.

Aufgrund Ihrer Angaben wird der von Ihnen beantragte Fahrtweg mit diesen Transportabmessungen auf Befahrbarkeit überprüft.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung der Anträge in der Regel zwei Wochen erfordert.

Bei langen und/oder breiten und/oder hohen Transporten ist oft mit Auflagen, die zur Absicherung des Transportes gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern dienen, zu rechnen.

Der Fahrtweg ist vom Transportunternehmer unmittelbar vor Transportbeginn zu überprüfen.

Für die Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren erhoben. Diese beträgt 50,00 bis 380,00 € und richtet sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand.

 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
02421 22-2901
02421 22-2063
Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

Auskunft erteilen: