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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Rechtsgrundlage

Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden erteilt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Straßenrechtlichen Vorschriften.
Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Straßenverkehrsamt für alle Veranstaltungen die im Kreis Düren beginnen.
Die Städte Düren und Jülich sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes.

Im öffentlichen Verkehrsraum können genehmigt werden:

  • Straßenfeste
  • Info-Veranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen
  • Festzüge

Ihr Antrag

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular, das Sie hier herunterladen können:

Notwendig ist bei der Einreichung des Antrages und der Erklärung auch ein Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden).

Der Antrag sollte je nach Größe und Umfang der Veranstaltung ca. 4 Wochen (mindesten jedoch 2 Wochen) vor der Veranstaltung gestellt werden.

 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
02421 22-2901
02421 22-2063
Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

Auskunft erteilen: