Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Rechtsgrundlage
Nach § 29 Abs.2
der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden erteilt
nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen
Straßenrechtlichen Vorschriften.
Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist das Straßenverkehrsamt für alle
Veranstaltungen die im Kreis Düren beginnen.
Die Städte Düren und Jülich sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb
des jeweiligen Stadtgebietes.
Im öffentlichen Verkehrsraum können genehmigt werden:
- Straßenfeste
- Info-Veranstaltungen
- Sportveranstaltungen
- Kulturveranstaltungen
- Festzüge
Ihr Antrag
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular, das Sie hier herunterladen können:
- Antrag: Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
pdf-Datei (183,54 KB)
Notwendig ist bei der Einreichung des Antrages und der Erklärung auch ein Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden).
Der Antrag sollte je nach Größe und Umfang der Veranstaltung ca. 4 Wochen (mindesten jedoch 2 Wochen) vor der Veranstaltung gestellt werden.
Downloads
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Antragsvordruck)
pdf-Datei (183,54 KB)
- Liste der am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge
pdf-Datei (32,93 KB)
- Erklärung zum Umzug
pdf-Datei (35,14 KB)
- Merkblatt zu Brauchtumsumzügen
pdf-Datei (105,26 KB)
- Ansprechpartner und Preislisten des TÜV Rheinland
pdf-Datei (57,07 KB)
- Merkblatt über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen
pdf-Datei (91,74 KB)

