Verkehrszeichen, Verkehrsregelungen und Lichtsignalanlagen
Rechtslage
Nach § 45 Abs.3 der StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Im Kreis Düren sind hiernach zuständig die Städte Düren und Jülich sowie für alle anderen Gemeinden das Straßenverkehrsamt.
| Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen Zuständig sind die Straßenbaulastträger |
|
| Bundes- und Landesstraßen (Ausnahme:Innerhalb der Ortslagen in Düren) |
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen |
| Kreisstraßen (Ausnahme: Innerhalb der Ortslagen in Düren) |
Kreisverwaltung Düren Bauhof Stockheim Tel. 02421/53585 Fax. 02421/51976 |
| Stadt- und Gemeindestraßen | die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung |
Ihr Antrag
Sie möchten eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrregelung überprüft haben? Sie haben einen Verbesserungsvorschlag oder Mängel in der Beschilderung festgestellt?
Dann können Sie dies formlos per Fax, per Post oder persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenlos.

