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Verkehrszeichen, Verkehrsregelungen und Lichtsignalanlagen

Rechtslage

Nach § 45 Abs.3 der StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Im Kreis Düren sind hiernach zuständig die Städte Düren und Jülich sowie für alle anderen Gemeinden das Straßenverkehrsamt.

Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen
Zuständig sind die Straßenbaulastträger
Bundes- und Landesstraßen
(Ausnahme:Innerhalb der Ortslagen in Düren)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Kreisstraßen
(Ausnahme: Innerhalb der Ortslagen in Düren)
Kreisverwaltung Düren
Bauhof Stockheim
Tel. 02421/53585
Fax. 02421/51976
Stadt- und Gemeindestraßen die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Ihr Antrag

Sie möchten eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrregelung überprüft haben? Sie haben einen Verbesserungsvorschlag oder Mängel in der Beschilderung festgestellt?

Dann können Sie dies formlos per Fax, per Post oder persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenlos.

 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
02421 22-2901
02421 22-2063
Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

Ansprechpartner:

02421/22-2960
02421/22-2018