Hauptmenue

Gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen bis zu 9 Personen

Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten und mit denen der Unternehmer Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es besteht Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Der Mietwagenverkehr unterliegt nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. Nur die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangenen Beförderungsaufträge dürfen durchgeführt werden.

Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Personenkraftwagen befördern?

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Kreditinstitutes ggfls mit Zusatzbescheinigung
  • des weiteren Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft,
  • das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu beantragen sind und nicht älter als 3 Montage sein dürfen. Die Zeugnisse sind für den Antragsteller und ggfls. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen zu beantragen.
  • fachlicher Eignungsnachweis des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
  • bei Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
    • beglaubigte Abschrift der Eintragungen
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftervertrag
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Ihr Antrag

Sie beantragen die Genehmigung per Post oder Fax.

Was sie sonst noch wissen müssen

Den Antrag können sie beim Straßenverkehrsamt einreichen, wenn sie ihren Betriebssitz im Kreis Düren haben. Die Bearbeitung des Antrags erfordert ca. 6 Wochen.

Die Verwaltungsgebühren für Taxen betragen für das erste Fahrzeug 150,00 €, für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,00 € zuzüglich Verwaltungsaufwand; für Mietwagen für das erste Fahrzeug 60,00 €; für jedes weitere Fahrzeug in demselben Verfahren 30,00€ zuzüglich Verwaltungsaufwand.

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 4 Jahre.

TÜV-Bescheinigungen und Eichnachweise der von ihnen eingesetzten Fahrzeuge sind dem Antrag selbstverständlich beizufügen.

 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
02421 22-2901
02421 22-2063
Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

Auskunft erteilen: