Allgemeine Tipps und Informationen der Zulassungsbehörde
Damit Sie den Weg zur Zulassungsstelle nicht umsonst machen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen bereit haben sollten.
Allgemeine Tipps und Informationen
- Für alle Zulassungsvorgänge benötigen Sie eine Servicemarke, die Sie am Infocenter erhalten.
- Für Privatpersonen ist seit dem 01.03.2007 (Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung) die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch am Hauptwohnsitz möglich.
- Sollte ein gültiger Personalausweis nicht vorliegen, genügt die Vorlage des vorläufigen Personalausweises, des gültigen Reisepasses oder einer beglaubigten Kopie einer der beiden Ausweise. Eine Beglaubigung erhalten sie bei der Vorlage des Originals bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Notar.
Ab 01.01.2009 gelten bisher bestehende Ersatzregelungen bezüglich der späteren Vorlage eines Ausweises nicht mehr. - Eine aktuelle Meldebescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten, Ihr Wohnsitz nicht innerhalb des Kreises Düren ist und die Anschrift nicht aus Ihrem Ausweis hervorgeht.
- Ab 01.11.2005 ist eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut vor Zulassung eines Fahrzeugs zu erteilen. Es ist auch möglich, dass ein Dritter die Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer von seinem Konto erteilt.
- Ab 01.01.2006 ist bei einer Zulassung durch einen Dritten die Vorlage einer Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin /des Fahrzeughalters erforderlich, nach der dem Dritten die kraftfahrzeugsteuerlichen Vorbehaltnisse der Fahrzeughalterin /des Fahrzeughalters bekanntgegeben werden dürfen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens darf damit die Zulassungsbehörde auch dem Dritten das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Bei KfZ-Steuerrückständen erfolgt keine Zulassung! - Es darf keine Zulassung eines Fahrzeugs erfolgen, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen schuldet.
- Wird die Zulassung durch eine beauftragte Person beantragt, so darf dieser die Höhe der Gebührenrückstände nur mitgeteilt werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters vorgelegt wird. Es genügt eine formlose und unterschriebenen Einverständniserklärung:
"Ich erkläre mein Einverständnis, dass der/dem Bevollmächtigten (Name) Auskunft über die Höhe bestehender Gebührenrückstände Auskunft erteilt wird, die die Zulassung des Fahrzeugs verhindern." (Datum/Unterschrift)
- Ab 01.07.2006 kann bei Verlust des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Umschreibung auf einen neuen Halter erst nach Abschluss des Aufbeitungsverfahrens (ca. 8 Wochen nach Einleitung) erfolgen.
- Lassen Sie in jedem Fall Ihre Unterlagen am Infocenter auf Vollständigkeit prüfen ; so wird für alle unnötiger Stress vermieden!
- Kennzeichenreservierungen gelten - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - grundsätzlich für 3 Monate. Bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wird das Kennzeichen für das Fahrzeug und den Halter jedoch für 1 Jahr für die erneute Zulassung reserviert.
- Für die Reservierung eines KRAD-Kennzeichens wenden Sie sich bitte telefonisch an die Zulassungsbehörde (02421/22-2901)
- Die sofortige erneute Vergabe eines Kennzeichens für ein zugelassenes Fahrzeug ist nur nach einer Umkennzeichnung möglich.
- Die gültige HU muss immer nachgewiesen werden (Das Ablesen von der Plakette ist seit dem 01.12.1999 nicht mehr zulässig!)
- Fast alle Angelegenheiten können Sie durch eine dritte Person erledigen lassen ( Ausnahme : Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes). Sie benötigen dann den gültigen Ausweis des Vertretenen, um Ihre Bevollmächtigung nachzuweisen.
- Vollmachten sind nur erforderlich, wenn es sich bei dem Fahrzeughalter um eine minderjährige Person handelt. Gleichzeitig sind die Personalausweise der beteiligten Personen vorzulegen.
- Zulassung auf Minderjährige
0 - 6 Jahre: nur bei Behinderung des Kindes und Einwilligung beider Eltern (PA + schriftl. Erklärung der Eltern, Ausweis und Schwerbehindertenausweis des Kindes)
7-18 Jahre: Einwilligung beider Eltern (PA+ schriftl. Erklärung der Eltern, Ausweis u. ggf. Schwerbehindertenausweis des Kindes)
Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.
Ein Kinderausweis kann beim EMA beantragt werden - er wird dort sofort ausgestellt und kann in jedem Alter für das Kind beantragt werden. - Vollmachten bei der Zulassung auf Firmen erfolgen auf Kopfbogen der Firma mit der Unterschrift des Geschäftsführers. Gleichzeitig ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen, der nicht älter als 3 Jahre sein soll. Falls ein Eintrag im Handelsregister nicht vorliegt, muss ein Auszug aus dem Gewerberegister vorgelegt werden. Außerdem ist der Personalausweis des Geschäftsführers in Kopie vorzulegen.
- Kfz-Briefe / Zulassungsbescheinigungen Teil II , die per Einschreiben an die Zulassungsbehörde gesandt werden, befinden sich in der Regel mehrere Tage auf dem Postweg. Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ihrer Vorsprache bei der Zulassungsbehörde telefonisch zu erkundigen, ob der Kfz-Brief bereits vorliegt (02421/22-2901)
- Fragen zur Sicherheitsprüfung bitte telefonisch abklären, da dieses Thema den hier hinterlegten Umfang sprengen würde.
- Bargeldlose Zahlungen mit EC-Karte sind möglich.
- Der Informationsschalter, das Aufrufsystem, ein Fernsehgerät und das im Haus befindliche Bistro sorgen dafür, dass Sie Ihre Angelegenheiten i.d.R. in einer angenehmen Atmosphäre erledigen können.
- Unsere Spielecke sorgt dafür, dass auch Ihren Kindern die Zeit nicht zu lang wird.
- Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie unseren Hinweisen zum Verkauf eines Fahrzeuges schenken.
- Schilderhändler finden Sie bei uns im Haus, an der Kölner Landstraße und in der Kölnstraße.
- Eine Prüfstelle des TÜV und Versicherungsbüros sind ganz in der Nähe bzw. im Haus selber untergebracht.
- Und zum Schluss:
für Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder auch kritische Bemerkungen haben der Sachgebietsleiter, Ralf Klein, der Zulassungsbehörde oder der Amtsleiter, Peter Rubel, des Straßenverkehrsamtes immer ein offenes Ohr. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie einmal ein Lob über unseren Service oder unsere Mitarbeiter los werden möchten.

