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Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

Bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde den Verlust erklären bzw. in Einzelfällen eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins abgeben.

Die im § 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erteilte Ermächtigung zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt gilt nur für die zuständigen Verwaltungsbehörden. Bei den Polizeibehörden kann deshalb lediglich eine Verlustanzeige bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Im Fall der Vorlage eines deutschen polizeilichen Protokolls über den Diebstahl oder Raub des Führerscheins kann jedoch auf eine Eidesstattliche Versicherung verzichtet werden.

Sofern eine eidesstattliche Versicherung verlangt wird, beträgt die Gebühr 30,70 €, die zusätzlich zu den Gebühren für den Ersatzführerschein erhoben wird.

Sollten Sie nach Abgabe der Versicherung an Eides Statt bzw. einfachen Verlusterklärung den alten Führerschein auffinden, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Eine Gebührenrückerstattung, auch wenn das Ersatzdokument noch nicht ausgehändigt wurde, ist leider nicht möglich, da die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben wird.

Bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheines können Sie auf Wunsch eine vorläufige Fahrerlaubnis als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung erhalten die allerdings mit zusätzliche Gebühren verbunden ist.

Sie benötigen zur Antragstellung (Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Kreis Düren):

  • Reisepass oder Personalausweis. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch die Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss. Der Antrag wird von der Führerscheinstelle erstellt.
  • 1 Passfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Falls der abhanden gekommene Führerschein bzw. die Erstschrift nicht vom Kreis Düren ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Wir sind gerne bereit, die notwendigen Formalitäten mit der ausstellenden Behörde für Sie zu übernehmen.
  • die zu entrichtenden Gebühren

Weitere Hinweise:

  • die Antragstellung ist nur bei der Kreisverwaltung Düren, Kölner Landstraße 271, 1. Stock, Zi. 150 möglich
  • Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Die Abholung ist auch durch eine(n) Bevollmächtigte(n) möglich, dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr Pass oder Personalausweisund ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
 

Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt Düren
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
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Servicezeiten
Mo,Di,Mi 8.00-15.00, Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00 Uhr
 

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