Umtausch in den Kartenführerschein
Welche Klassen bekomme ich automatisch, wenn ich meinen alten Führerschein der Klasse 3 in den neuen Kartenführerschein tausche?
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Welche Klassen erhält man beim Umtausch der Klasse 3 in den Kartenführerschein (auf Antrag)?
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Welche Klasse erhalten in der Land- u. Forstwirtschaft Beschäftigte beim Umtausch der Klasse 3 in den Kartenführerschein zusätzlich
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Wann muss ich in den neuen Kartenführerschein tauschen?
- InhaberInnen von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 Tonnen (aber über 12 Tonnen) führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.
- Wurde das 50. Lebensjahr vor dem 01.01.2000 (Geburtstage ab 01.01.1950 und früher) vollendet und bisher noch nicht in den Kartenführerschein getauscht, besteht derzeit keine Fahrberechtigung mehr. Sie können aber bis zu zwei Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres die Klassen C und CE unter Vorlage der ärztlichen Untersuchungen neuerteilt bekommen. Danach ist die komplette Führerscheinprüfung notwendig.
- Wird das 50. Lebensjahr nach dem 01.01.2000 (Geburtstage ab 02.01.1950 oder später) vollendet, endet die Fahrberechtigung unmittelbar ohne Übergangsfrist am 50. Geburtstag. Zur Verlängerung muss die gesundheitliche Eignung durch eine Bestätigung eines Arztes nach Wahl und das Sehvermögen durch ein augenfachärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Arbeits- oder betriebsmedizinische Fachkräfte können neben der gesundheitlichen Eignung auch das Sehvermögen überprüfen.
- Dies gilt auch für BusfahrerInnen, die die Fahrerlaubnis der Klasse 2 benötigen. Auch für diesen Personenkreis erlischt am 50. Geburtstag die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Damit wird auch die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bussen automatisch ungültig, selbst wenn diese Erlaubnis nach altem Recht über das 50. Lebensjahr hinaus erteilt worden ist.
Zur Verlängerung muss die gesundheitliche Eignung zum Führen von Bussen durch ein arbeits- bzw. betriebs-medizinisches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle belegt werden, zusätzlich ist ein augenfachärztliches Gutachten über das Sehvermögen notwendig. Arbeits- oder betriebsmedizinische Fachkräfte können neben der gesundheitlichen Eignung auch das Sehvermögen überprüfen. - Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationales Führerscheins ist der Besitz des Kartenführerscheins.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich in den Kartenführerschein tausche?
- Die bisherige Beschränkung auf 3 Achsen im zulässigen Anhängerbereich der alten Klasse 3 entfällt durch den Tausch in den Kartenführerschein.
- Besitzen Sie einen Kartenführerschein, erhalten Sie automatisch nach Ablauf von zwei Jahren, sofern Sie im Besitz der Klasse 1 A bzw. A beschränkt sind, die Berechtigung, die Klasse A unbeschränkt (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) zu fahren.
- Nach unseren Erfahrungen ist die Akzeptanz des Kartenführerscheins bei ausländischen Behörden größer als bei den Papiermodellen.
- Der Umtausch auf freiwilliger Basis ist zum jetzigen Zeitpunkt empfehlenswert, da der Umtausch in - wenn auch ferner - Zukunft Pflicht werden wird und dann auch nicht mehr zum derzeitigen Preis durchführbar sein wird. Es wird dann vermutlich auch kein größeres Vergnügen sein, sich in längeren Warteschlangen zu befinden .
- Eventuell erfolgte Namensänderungen können mit der Ausstellung eines Kartenführerscheins berichtigt werden (eine Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein besteht jedoch nicht).
- Der Kartenführerschein ist klein, handlich (Scheckkartengröße) und ist aus unempfindlichem Plastikmaterial, so dass die Handhabung leichter ist.
Welche Nachteile habe ich, wenn ich in den Kartenführerschein tausche?
Keine, da die Fahrberechtigung der bereits erteilten Klassen ( u. U. auch auf Antrag) in vollem Umfang erhalten bleibt.










