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Umtausch in den Kartenführerschein

Welche Klassen bekomme ich automatisch, wenn ich meinen alten Führerschein der Klasse 3 in den neuen Kartenführerschein tausche?

Symbol alte Klasse neue Klasse Berechtigung (Umfang der Klasse) Bemerkungen
1 A Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) bei Erteilung der Klasse 3 vor dem 01.12.1954 oder später nach mindestens zweijährigem Besitz von 1A
1b A1 Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kw eingeschlossen in die Klasse 3 vor dem 01.04.1980
3 B Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder einem Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreitet bisherige Beschränkung auf 3 Achsen im zulässigen Anhängerbereich entfällt durch den Tausch in den Kartenführerschein
3 BE Kombination eines Zugfahrzeuges der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, die nicht in die Klasse B gehört bisherige Beschränkung auf 3 Achsen im zulässigen Anhängerbereich entfällt durch den Tausch in den Kartenführerschein
3 C1 Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t und nicht mehr als 7,5 t mit einem Anhänger bis zu 750 kg  
3 C1E Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreitet bisherige Beschränkung der Kombination auf 3 Achsen entfällt durch den Tausch in den Kartenführerschein bis zur Gesamtmasse der Kombination von max. 12 t
4 M Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 50 km/ h  
5 L Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/ h selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) Berechtigung zum Führen von Zugmaschinen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft bleibt erhalten (Code 174) Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 25 km/h und max. 50 ccm (Klasse 5 bis 31.12.1988) bleibt erhalten (Code 175)

Welche Klassen erhält man beim Umtausch der Klasse 3 in den Kartenführerschein (auf Antrag)?

3 CE 79 Kombination aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einem einachsigen Anhänger (auch mit Tandemachse) bis zu 11 t und einem max. zulässigen Gesamtgewicht bis zu max. 18,75 t Beschränkung auf 3 Achsen und Befristung bis zum 50. Lebensjahr; Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Nachweis der gesundheitlichen. Eignung und des Sehvermögens

Welche Klasse erhalten in der Land- u. Forstwirtschaft Beschäftigte beim Umtausch der Klasse 3 in den Kartenführerschein zusätzlich

3 T Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/ h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/ h jeweils mit Anhänger Nachweis über Tätigkeit in Land- oder Forstwirtschaft ist erforderlich.

Wann muss ich in den neuen Kartenführerschein tauschen?

  • InhaberInnen von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 Tonnen (aber über 12 Tonnen) führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.  
  • Wurde das 50. Lebensjahr vor dem 01.01.2000 (Geburtstage ab 01.01.1950 und früher) vollendet und bisher noch nicht in den Kartenführerschein getauscht, besteht derzeit keine Fahrberechtigung mehr. Sie können aber bis zu zwei Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres die Klassen C und CE unter Vorlage der ärztlichen Untersuchungen neuerteilt bekommen. Danach ist die komplette Führerscheinprüfung notwendig.  
  • Wird das 50. Lebensjahr nach dem 01.01.2000 (Geburtstage ab 02.01.1950 oder später) vollendet, endet die Fahrberechtigung unmittelbar ohne Übergangsfrist am 50. Geburtstag. Zur Verlängerung muss die gesundheitliche Eignung durch eine Bestätigung eines Arztes nach Wahl und das Sehvermögen durch ein augenfachärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Arbeits- oder betriebsmedizinische Fachkräfte können neben der gesundheitlichen Eignung auch das Sehvermögen überprüfen.
  • Dies gilt auch für BusfahrerInnen, die die Fahrerlaubnis der Klasse 2 benötigen. Auch für diesen Personenkreis erlischt am 50. Geburtstag die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Damit wird auch die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bussen automatisch ungültig, selbst wenn diese Erlaubnis nach altem Recht über das 50. Lebensjahr hinaus erteilt worden ist.
    Zur Verlängerung muss die gesundheitliche Eignung zum Führen von Bussen durch ein arbeits- bzw. betriebs-medizinisches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle belegt werden, zusätzlich ist ein augenfachärztliches Gutachten über das Sehvermögen notwendig. Arbeits- oder betriebsmedizinische Fachkräfte können neben der gesundheitlichen Eignung auch das Sehvermögen überprüfen.
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationales Führerscheins ist der Besitz des Kartenführerscheins.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich in den Kartenführerschein tausche?

  • Die bisherige Beschränkung auf 3 Achsen im zulässigen Anhängerbereich der alten Klasse 3 entfällt durch den Tausch in den Kartenführerschein.
  • Besitzen Sie einen Kartenführerschein, erhalten Sie automatisch nach Ablauf von zwei Jahren, sofern Sie im Besitz der Klasse 1 A bzw. A beschränkt sind, die Berechtigung, die Klasse A unbeschränkt (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) zu fahren.
  • Nach unseren Erfahrungen ist die Akzeptanz des Kartenführerscheins bei ausländischen Behörden größer als bei den Papiermodellen.
  • Der Umtausch auf freiwilliger Basis ist zum jetzigen Zeitpunkt empfehlenswert, da der Umtausch in - wenn auch ferner - Zukunft Pflicht werden wird und dann auch nicht mehr zum derzeitigen Preis durchführbar sein wird. Es wird dann vermutlich auch kein größeres Vergnügen sein, sich in längeren Warteschlangen zu befinden .
  • Eventuell erfolgte Namensänderungen können mit der Ausstellung eines Kartenführerscheins berichtigt werden (eine Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein besteht jedoch nicht).
  • Der Kartenführerschein ist klein, handlich (Scheckkartengröße) und ist aus unempfindlichem Plastikmaterial, so dass die Handhabung leichter ist.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich in den Kartenführerschein tausche?

Keine, da die Fahrberechtigung der bereits erteilten Klassen ( u. U. auch auf Antrag) in vollem Umfang erhalten bleibt.

 

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