| Symbol | Klassen | alte Klassen | Mind. Alter | Fahrzeugklassen | Bemerkungen | benötigte Unterlagen |
 | A | 1 | 18 | Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten zwei Jahren bis 25 kw, nicht mehr als 0,16 kw/kg (Leergewicht) | ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung möglich | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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 | A 1 | 1b | 16 | Leichtkrafträder bis 125 cm³, bis 11 kW | Für 16- u. 17 jährige: 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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 | B | 3 | 18 | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt | | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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 | BE | 3 | 18 | Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen | Vorbesitz Klasse B | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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 | C | 2 | 18 | Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg | Vorbesitz Klasse B | - Ausbildung in Erste Hilfe
- Ärztliches Attest *
- Augenärztliches Attest oder Gutachten *
* Alternativ Attest/Gutachten eines Arbeits- und oder Betriebsmediziners |
 | CE | 2 | 18 | Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg | Vorbesitz Klasse C |
 | C1 | 3 | 18 | Kraftfahrzeuge über 3,5 t und nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg | Vorbesitz Klasse B |
 | C1E | 3 | 18 | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt und die Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht übersteigt | Vorbesitz Klasse C1 |
 | D | 2/3 * | 21 | Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg | Vorbesitz Klasse B | - Ausbildung in Erste Hilfe
- Ärztliches Attest *
- Augenärztliches Attest oder Gutachten *
- Reaktionstest
- Polizeiliches Führungszeugnis
* Alternativ Attest/Gutachten eines Arbeits- und oder Betriebsmediziners |
 | DE | 2/3 * | 21 | Kraftomnibusse der Klasse D mit Anhänger über 750 kg | Vorbesitz Klasse D |
 | D1 | 2/3 * | 21 | Kraftomnibusse mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg | Vorbesitz Klasse B |
 | D1E | 2/3 * | 21 | Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg | Vorbesitz Klasse D1 |
 | M | 4 | 16 | Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h | | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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 | L | 5 | 16 | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeits-maschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h | | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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| | T | - | 16 | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen (jeweils auch mit Anhängern) | Für 16- u. 17 jährige: Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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| | S | - | 16 | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen | | - Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
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* je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen