Verkehrsordnungswidrigkeiten
Der Bußgeldstelle obliegt die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Vekehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Vekehrsteilnehmer voraus.
Für detaillierte Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Die Ansprechpartner Ihres Verfahrens ergeben sich aus dem Kopfbogen.
Links & Downloads:
- Führerscheinabgabe
- Formular zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
pdf-Datei (95,39 KB)
- Bußgeld- und Punktekatalog
Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog, Link zum Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung - Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

