Feuerschutztechnisches Zentrum
Der Kreis Düren unterhält gem. dem § 1 Abs. 4 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht.
Zum Feuerschutztechnischen Zentrum gehören:
