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Blauzungenkrankheit

Im Kampf gegen die so genannte Blauzungenkrankheit hat das NRW-Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Dienstag einen Erlass veröffentlicht, der auch für den Kreis Düren Konsequenzen hat. Im Kampf gegen die Tierseuche gilt für Gefährdungsgebiete, zu denen auch der gesamte Kreis Düren zählt, ab sofort ein gelockertes Aufstallungsgebot. Demnach müssen Wiederkäuer nur noch während der Nachtstunden in Ställen untergebracht werden. Vom Aufstallen kann abgesehen werden, wenn die Tiere mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden.

Die Zahl der Seuchenbetriebe hat sich in Nordrhein-Westfalen bis 20.10.2006 auf 372, davon 26 Betriebe im Kreis Düren, erhöht. Das gefährdete Gebiet wurde erheblich ausgeweitet und umfasst mittlerweile ganz NRW und einige Randgebiete Niedersachens und Rheinland-Pfalz. In folge der Witterung wir mit weiteren Seuchenausbrüchen gerechnet.

Das Kreisveterinäramt steht unter den Telefonnummern : 02421/22-1917 oder -1915 für Auskünfte zur Verfügung.

 

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