Mit Hund und Katze in den Urlaub
Sie fahren mit Hund und Katze in Urlaub? Dann müssen Sie die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder beachten.
Unter der folgenden Internetadresse finden Sie die derzeit gültigen, wichtigsten Bestimmungen (einschl. der seit 3.7.2004 geltenden neuen EU-Regelung):
In vielen Fällen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Sie bekommen es beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nach Vereinbarung (Tel. 02421/22-1915 oder -1913).
Die Gebühren für ein amtstierärztliches Zeugnis betragen bei
- 1 Tier: 11,- €
- 2 Tieren: 12,- €
- 3 Tieren: 18,- €.
Das Tier bzw. die Tiere ist/sind vorzuführen. Der bzw. die Impfausweis/e sind vorzulegen. Wenn Sie in keines der typischen, vor allem europäischen Urlaubsländer fahren wollen und ein Tier mitführen, empfiehlt es sich, mit der Botschaft des jeweiligen Landes in Kontakt zu treten.
