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Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreis Düren

Aufgrund der Verfügung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2008 in Verbindung mit den Entscheidungen 2008/220/EG bzw. 2008/225/EG wurde die Tierseuchen-Verordnung des Kreises Düren zum Schutz gegen die Schweinepest vom 18.01.2006 zum 01.05.2008 aufgehoben.

Unabhängig hiervon werden jedoch weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen auf der Grundlage des § 14 c, Abs. 2 der Schweinepest-Verordnung vom 17.07.2003 (BGBl. I S. 1496) in der geltenden Fassung in Form eines Monitorings angeordnet.

Alle Revierinhaber/Jagdausübungsberechtigte, die in den Gebieten der Städte/Gemeinden Heimbach, Nideggen, Hürtgenwald und Langerwehe (bisheriger "Gefährdeter Bezirk") jagen, haben daher ab 01.05.2008 bei der Jagd auf Schwarzwild - entsprechend den seit März '05 bestehenden Regelungen für das übrige Kreisgebiet - zu beachten:

  • Ablieferung von Blut und Milz mit vollständig ausgefülltem Probenbegleitschein beim zuständigen Fleischbeschautierarzt oder der/dem amtlichen Fleischassistentin/-assistenten. Mit der Probenentnahme und Abgabe der Proben sind die Tiere zur Verwertung freigegeben!
  • Alle Proben werden wie bisher serologisch und virologisch untersucht. Eine Ergebnismitteilung erfolgt nicht mehr; ggf. nur bei virologisch auffälligen Tieren.
  • Die vorstehende Regelung gilt auch für Fallwild und im kranken Zustand geschossene Tiere.
  • Es finden keine Impfaktionen mehr statt.
  • Probenbegleitscheine, Blutröhrchen, Verpackungsbeutel können wie bisher beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Tel. 02421/22-1917 angefordert oder abgeholt werden.

Im übrigen gelten für Hausschweinehalter hinsichtlich des Verbringens von Schweinen in andere Bestände oder Schlachtbetriebe ab dem 01.05.2008 keine besonderen Bedingungen mehr.

 

Amt

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