Die neue Wildbrethygiene in NRW
Für Jäger in NRW gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten.
Seit August 2007 gilt die nationale "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" für alle Jäger, die Wild abgeben. In dieser Verordnung sind die gemeinschaftlichen EU-Lebensmittel-hygienevorschriften für Deutschland direkt umgesetzt worden.
Es werden vier Arten der Abgabe unterschieden:
- Verwertung im eigenen Haushalt
- Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke)
- Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagen
- Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe
Je nach dem Weg der Abgabe ergeben sich verschieden Auflagen, die in folgender Tabelle zusammengefasst sind:
Tabelle 1
Arten der Abgabe
Registrierung
Schulung erforderlich?
Wildursprungs-Bescheinigung
1.
Nein
Nein
nein
2.
empfohlen
ja
zukünftig geplant
3.
Ja
ja
zukünftig geplant
4.
Ja
ja
ja
Für die Registrierung reicht ein Telefax oder ein Brief, dem die Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung beigefügt ist, bei dem für den Wohnort des Jägers zuständige Veterinäramt.
Für Schalenwild werden im Laufe des Jahres 2008 in Nordrhein-Westfalen so genannte Wildursprungsscheine und Wildmarken eingeführt, welche von "kundigen" Personen ausgefüllt und angebracht werden müssen. Die für das Revier zuständige örtliche Veterinärbehörde gibt diese Marken und Wildursprungsscheine an die Jagdausübungsberechtigten gegen Kostenersatz ab.
Als kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden Schulungen teilgenommen hat.
Trichinenprobenentnahme
Die im November 2010 in Kraft getretenen Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht ermöglichen eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme durch die zuständige Behörde auf alle Jäger. Voraussetzung ist der erfolgte Besuch der Schulung zur "kundigen" Person. Mit dem Nachweis der Schulung kann der Jäger bei seiner örtlich zuständigen Veterinärbehörde die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen.
Im Kreis Düren können alle Jäger den
- Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
pdf-Datei (65,16 KB)
ab sofort an folgende Adresse richten:
Kreis Düren
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fax - Nr.: 02421/22-2022
Tel. - Nr.: 02421/22-1917
Soweit das zu untersuchende Wild mit einer Wildursprungsbescheinigung versehen werden muss, weil es aus der Decke geschlagen veräußert oder an einen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird, muss die das Wildbret mit der Wildursprungsmarke gekennzeichnet und der dazugehörige Wildursprungsschein (komplett) in der Untersuchungsstelle hinterlegt werden.
Verteilung der Ausfertigungen des Wildursprungsscheines nach Eintrag der Untersuchungsstelle:
Original => für das Veterinäramt 1. Durchschlag => Abnehmer des Wildbrets 2. Durchschlag => evt. 2. Abnehmer des Wildbrets 3. Durchschlag => für Jagdausübungsberechtigten (2 Jahre aufbewahren!)
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gerne zur Verfügung.
Die Wildursprungscheine und Wildmarken können während der üblichen Dienstzeiten beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Zimmer A 69, im Kreishaus nach Vorlage einer Bestellung -soweit der Jagdausübungsberechtigte verhindert ist- nur gegen Barzahlung bei der Kreiskasse (im Hause) abgeholt werden.
- Bestellschein Wildursprungscheine und Wildmarken
pdf-Datei (40,95 KB)
