Freiwillige Leistungen
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld des Sozialamtes ist der freiwillige Bereich, d.h. die Zusammenarbeit mit freien Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern sozialer Aufgaben. Im wesentlichen handelt es sich um die Bezuschussung dieser Träger zu ihren Personal- und Sachkosten, die nach Beschluss durch die politischen Gremien (Sozial- und Gesundheitsausschuss, Kreisausschuss, ggf. Kreistag) des Kreises erfolgt.
Die hierzu notwendigen Vorlagen und Mitteilungen an die Politik werden im Sachgebiet erstellt. Danach erfolgt die Umsetzung der Gremienbeschlüsse im Form von Bewilligungsbescheiden, Auszahlung der Zuschüsse und später auch die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung.
