Bereitschaftsdienst
Vom Kinder- und Jugendhilfegesetz wird es so vorgegeben, und es hat sich auch in der täglichen Arbeit des Jugendamtes als notwendig erwiesen, dass außerhalb der normalen Dienstzeiten der Kreisverwaltung das Jugendamt einen Bereitschaftsdienst anbietet.
Der Bereitschaftsdienst wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt und ist bei der Lösung akuter Krisensituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien behilflich. Außerdem steht er anderen Institutionen als Ansprechpartner bei der Lösung von Problemen von Kindern und Familien zur Verfügung.
Krisensituationen bei Kindern entstehen z. B.:
- bei Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung
- durch mangelnde Versorgung oder plötzliche Erkrankung, Unfall oder Tod von Erziehungspersonen
- durch Schwierigkeiten in Familie oder Schule.
Krisensituationen bei Jugendlichen und jungen Menschen können entstehen wenn:
- unterschiedliche Lebensauffassungen zwischen Kindern und Eltern bestehen und diese nicht mehr miteinander reden oder zusammenleben können
- Erwachsene sich in der Erziehung ihrer Kinder schwer damit tun, dass diese selbständiger werden
- Schulversagen und Schwierigkeiten in der Arbeitsstelle überhand nehmen
- Straffälligkeit vorliegt oder
- Partnerschaftskonflikte, Trennungsängste, Einsamkeit und Selbstmordgefahr die Lebenswelt des jungen Menschen prägen.
Der Bereitschaftsdienst bietet in diesen und ähnlichen Situationen den jungen Menschen, den Eltern oder Erziehungspersonen eine Gesprächs- und Klärungsmöglichkeit. Er ist täglich außerhalb der normalen Dienstzeit der Kreisverwaltung über die Leitstelle des Kreises Düren, Tel.: 02421/5590, zu erreichen.

