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Jugendhilfeplanung - Allgemeines

Definition "Jugendhilfeplanung"

"Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 KJHG) und ein qualitativ und quantitativ bedarfgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 KJHG)."
(Handbuch Jugendhilfeplanung, Jordan/Schone, 1998)

Gesetzliche Grundlagen und Auftrag der Jugendhilfeplanung

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe gem. § 79 KJHG den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Gem. § 80 KJHG ist Jugendhilfeplanung eine verbindliche Verfahrensvorschrift, die den öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe verpflichtet, unter Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Personensorgeberechtigten die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe bedarfsgerecht, ausreichend, rechtzeitig und aufeinander abgestimmt zu planen.

Somit ist Jugendhilfeplanung ein Instrument der qualitativen und quantitativen Überprüfung der bestehenden Jugendhilfeangebote und der mittelfristigen Festlegung von Maßnahmen und Handlungsstrategien zur Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebotes der Jugendhilfe vor Ort.

Nach den generellen Zielen, die im 1. Abschnitt des KJHG benannt sind, wird in § 80 KJHG die Jugendhilfeplanung mit eindeutigen Zielvorgaben gekoppelt:

  • Entwicklung eines wirksamen, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebotes
  • Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Adressatinnen und Adressaten der Jugendhilfe
  • Erhalt und Pflege der Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld
  • Besondere Förderung junger Menschen und ihrer Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Neben inhaltlichen Zielsetzungen schreibt der Gesetzgeber auch die Grundschritte der Planung verbindlich vor:

  • Feststellung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten
  • Bedarfsermittlung
  • Maßnahmenplanung

Hierbei ist sowohl der Aspekt der laufenden Überprüfung (Prozesscharakter der Pla­nung) zu beachten als auch das Offensein für neue Bedürfnisse und unvorhergesehene Bedarfe und zu deren Erfüllung beizutragen (Flexibilität der Planung).
(vergl. Jordan/Schone, Handbuch der Jugendhilfeplanung, S. 74)

Planungsbeteiligte

In ihrem Vortrag anlässlich des 1. Jugendhilfetages des Kreises Düren empfiehlt Frau Mareile Kalscheuer, Referentin des Institutes für Soziale Arbeit (ISA) Münster, Jugendhilfeplanung als kommunikativen Prozess zu organisieren, in den sich alle Beteiligten in der Jugendhilfe mit ihren jeweiligen Planungsinteressen und ihrer spezifischen Kompetenz einbringen sollen.

Akteure/innen in diesem Prozess sind:

  • die Fachkräfte des Jugendamtes
  • die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  • Einrichtungen, Dienste, Gruppen etc. der freien Träger der Jugendhilfe
  • die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet
  • Institutionen/Personen, deren Arbeitsgebiete maßgebliche Schnittstellen zur Jugendhilfe aufweisen (z.B. Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Sozialämter)
  • Kinder, Jugendliche und Eltern/Personensorgeberechtigte

Planungsansätze

In der Jugendhilfeplanung werden hinsichtlich der Planungsansätze vier Leitorientierungen unterschieden, deren nachfolgende Beschreibung nicht in eine Rangfolge zu setzen ist.

Bereichsorientierte Planung

Ausgangspunkt für die Planung stellen die vorfindbaren Arbeitsfelder der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene dar. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Aufgliederung der Arbeitsfelder nach der Systmatik des KJHG:

Vorteile
Nachteile
Einstieg der Planung in vorhandene Konzepte. Es muss nicht von vornherein ein Gesamtkonzept vorliegen, vielmehr können einzelne Arbeitsfelder für sich nach und nach in eine Gesamtplanung mit einbezogen werden. Es besteht eine große Nähe zu vorfindbaren administrativen und fachlichen Strukturen (Praxisnähe und gute Umsetzungschancen). Der bereichsorientierte Planungsansatz bietet eine günstige Einstiegs­möglichkeit für den Bereich der Jugendhilfeplanung.

Die Nachteile dieses Ansatzes bestehen darin, dass er an den gegebenen Bestand von Einrichtungen und Diensten einer Kommune anknüpft, wodurch er schnell eine strukturkonservative Richtung nehmen kann. Innovationsvorschläge im Kontext vorhandener Entwicklungslinien und Perspektiven werden begünstigt sowie der Gefahr einer Parzellierung der Jugendhilfe (Verlust von Ganzheitlichkeit) Vorschub geleistet. Er kann zu einer Dominanz organisationspolitischer bzw. institutioneller Sichtweise der Probleme führen.

Zielorientierte Planung

Bei diesem Planungsmodell steht ein "Zielbaum" für die Jugendhilfe im Vordergrund. Aus allgemeinen Zielen (Grobziele) werden Feinziele abgeleitet, die wiederum operationalisiert werden mit Blick auf die Zielvorgaben der Angebote und Dienste der Jugendhilfe.

Vorteile
Nachteile
Es wird eine sofortige inhaltliche Auseinandersetzung über Jugendhilfeziele und -inhalte initiiert. Verschiedene Arbeitsansätze und Philosophien der Jugendhilfe können unabhängig von gegebenen Realisierungsformen verglichen und diskutiert werden.

Dieser Planungsansatz erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand und aufwendige Diskussionen. Er gilt als unflexibel im Hinblick auf aktuell auftretende Problemsituationen und Lösungsbedarfe; obwohl Handlungsbedarf besteht, können möglicherweise keine abgesicherten Handlungsstrategien angeboten werden. Bei dem stark normativen und anfänglich sehr abstrakt begründeten Ansatz ist eine Betroffenenbeteiligung nur schwer realisierbar (Dominanz der Experten).

Sozialraumorientierte Planung

Der methodische Ansatz dieser Planung ist eine sozialräumliche Analyse, um dadurch in differenzierter und regionalisierter Form Informationen über Lebenslagen, Hand­lungspotentiale und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Region zu erhalten. Ausgehend von der Hypothese, dass sich in einem Planungsraum unterschiedliche Konzentrationen von Problemlagen finden lassen, soll zum einen eine sozialräumliche Prioritätensetzung und Ressourcenkonzentration ermöglicht, zum anderen aber auch eine höhere Adressatennähe erreicht werden.

Vorteile
Nachteile
Durch differenzierte Kenntnisse über die Lebensverhältnisse der Adressaten/innen der Jugendhilfe wird eine hohe Adressaten/innenorientierung erreicht. Ein kleinräumiger Ansatz bietet die Möglichkeit der Betroffenenbeteiligung sowie Problemsituationen und Handlungsbedarfe aus dem Blickwinkel der Betroffenen und nicht nur im Kontext gegebener Angebotsstrukturen zu betrachten.

Der sozialraumorientierte Ansatz erfordert einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand. Das Konzept ist eher geeignet für die Analyse von Teilregionen und kleinräumigen Bezirken als für den gesamten Planungsbereich einer Kommune. Es besteht ein hoher Konsens- und Aushandlungsbedarf zwischen basisbezogenen Forderungen einerseits und politischen Zielsetzungen bzw. administrativen Bedingungen andererseits. Schwer auflösbare Diskrepanzen zwischen Anforderungen zur Verbesserung der Lebenslagen und begrenzten Möglichkeiten aufgrund vorgegebener Handlungsstrukturen und Ressourcen der Jugendhilfe können die Folge sein, was ein hohes Frustrationsrisiko birgt.

Zielgruppenorientierte Planung

Hier stehen spezielle Zielgruppen und deren Bedürfnisse im Vordergrund, z.B. allein Erziehende, Mädchen, arbeitslose oder ausländische Jugendliche etc.

Vorteile
Nachteile
Die Ausrichtung an spezifische Zielgruppen ermöglicht eine hohe Adressaten/innenorientierung. Entwicklungen und Problemlagen können rasch aufgegriffen werden. Die Betrachtung der Jugendhilfeangebote erfolgt mit Blick auf die Bedürfnisse der Zielgruppe, wodurch ein ganzheitlicher Ansatz ermöglicht wird.

Die Planung wird abhängig von den Belangen einzelner Zielgruppen, sozialräumliche Problemlagen und/oder Arbeitsfeldstrukturen geraten in den Hintergrund. Andere Zielgruppen könnten vernachlässigt werden. Es besteht die Gefahr, bestimmte Bevölkerungsgruppen durch ihre Zuordnung zur Zielgruppe zu stigmatisieren.

Abschließend ist festzuhalten, dass die vorgenannten Planungsansätze als prinzipiell gleichwertige Lösungsversuche zu betrachten sind. In der Planungspraxis spielen bei der Umsetzung auch Faktoren wie Planungsressourcen, Planungspersonal, politische Sensibilität, Kooperationsbereitschaft anderer Stellen und Träger sowie eine mögliche wissenschaftliche Begleitung eine nicht unerhebliche Rolle. Zudem sind die skizzierten Planungskonzeptionen nicht notwendigerweise alternativ zu sehen, sondern können durchaus auch miteinander verknüpft werden, z.B. eine sozialräumliche Orientierung mit zielgruppenorientiertem Ansatz (vergl. Jordan/Schone, Jugendhilfeplanung - aber wie?, S. 47).

Bereits 1992 plädierten Jordan/Schone für ein bereichsorientiertes Planungskonzept mit gleichzeitiger Berücksichtigung und Einbeziehung der anderen Planungsorientierun­gen. So sollte im Verlauf des Planungsprozesses neben eine bereichsorientierte Sichtweise auch eine zielgruppenorientierte Ausrichtung treten (arbeitsfeldübergreifende Bewertung der Situation spezifischer Gruppen und ihrer Bedürfnisse). Auch sollten die Aspekte einer sozialräumlichen Planungsperspektive ebenso berücksichtigt werden wie die zielorientierte Perspektive (vergl. Jordan/Schone, Jugendhilfeplanung - aber wie, S. 48) .

Dieser Denkansatz wird heute als "integrierte Jugendhilfeplanung" beschrieben:

"Die Planungsfrage 'Warum (Zielorientierung) soll oder muss was (Bereichsorientierung) wo (Sozialraumorientierung) für wen (Zielgruppenorientierung) angeboten werden?' erzwingt geradezu eine integrierte Perspektive. Die verschiedenen Orientierunen sind Teile eines Ganzen, die jeweils spezifische Dimensionen und Perspektiven in den Blick nehmen. Jugendhilfeplanung lebt durch den dadurch erzwungenen steten Perspektivenwechsel auf den Gegenstand 'kommunale Jugendhilfe'." (Jordan/Schone, Handbuch der Jugendhilfeplanung, S. 95)

Literaturverzeichnis

  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit, 3. Auflage 1993
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hg.): Handbuch der örtlichen Sozialplanung, Schrift 265, 1986
  • Jordan, Erwin und Schone, Reinhold (Hg.): Handbuch Jugendhilfeplanung - Grundlagen, Bausteine, Materialien, Münster 1998
  • Jordan, Erwin und Schone, Reinhold: Jugendhilfeplanung - aber wie? Eine Arbeitshilfe für die Praxis, Münster 1992
  • Kalscheuer, Mareile (ISA Münster): Referat "Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung als Aufgabe des Kreisjugendamtes im Zusammenwirken mit den Anbietern von Jugendhilfeleistungen und Betroffenen" anlässlich des 1. Jugendhilfetages des Kreises Düren am 09.11.1996
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (VIII. Buch Sozialgesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
 

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