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Jugendhilfeplanung im Kreis Düren

Was macht die Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung ist gem. § 71 Abs. 2 KJHG eine Aufgabe, die unmittelbar dem Jugendhilfeausschuss zugeordnet ist. Dabei gehört es zum Auftrag des JHA, sich nicht nur mit Planungsergebnissen auseinanderzusetzen, sondern selbst als "Auftraggeber" für die Jugendhilfeplanung tätig zu werden und sich kontinuierlich mit ihr auseinander­zusetzen
(Kalscheuer, Mareile anlässl. des 1. Jugendhilfetages des Kreises Düren).

Um dieser Aufgabe mit der notwendigen Intensität gerecht werden zu können, hat der JHA des Kreises Düren in seiner Sitzung am 02.03.1995 beschlossen, einen Unterausschuss "Jugendhilfeplanung" einzusetzen, dem Vertreter/innen der im JHA vertretenen Fraktionen, Vertreter/innen der freien Träger der Jugendhilfe sowie der Verwaltung angehören. Der Unterausschuss tagte erstmals am 26.04.1995.

Mit zu seinen ersten Beschlüssen gehörte die Durchführung eines Jugendhilfetages zum Thema "Jugendhilfeplanung". Wenngleich im Kreisjugendamt Düren in einzelnen Bereichen immer schon Planung betrieben wurde (z.B. Kindertagesstättenbedarfsplanung), könnte man dennoch diesen ersten Jugendhilfetag am 09.11.1996 als eine Art Initialzündung beschreiben.

Eingeladen wurden alle im Kreisgebiet an der Jugendhilfe beteiligten Fachkräfte, Ehrenamtlichen und Politiker/innen, um im gemeinsamen Dialog nach neuen Wegen und Zielen in der Jugendhilfe zu suchen.

Die große Resonanz zeigte, dass nicht nur das Interesse und das Engagement vorhanden waren, sondern auch die Notwendigkeit gesehen wurde, sich auf einen Prozess der Planung zwischen Betroffenen, Beteiligten, politischen Entscheidungsträgern/innen und Planern/innen einzulassen.

Gemäß Beschluss des Unterausschusses sollen in regelmäßigen Abständen weitere Jugendhilfetage zu unterschiedlichen Themenbereichen stattfinden.

So führte das Kreisjugendamt am 27.08.1999 den zweiten Jugendhilfetag mit dem Thema "Neue Anforderungen an Jugendhilfe und Schule" durch.
Weitere Fachtagungen, die das Jugendamt durchgeführt hat oder an deren Organisation das Jugendamt beteiligt war:

  • 31.01.2001: "10 Jahre KJHG - Rückblick und Perspektive"
  • 15.02.2001: "Die interkulturelle Pädagogik im Elementarbereich"
  • 11.03.2004: "Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe"
  • 18.03.2004: "Schulverweigerung"

Auch der JHA der im Herbst 1999 begonnen Legislaturperiode hat die Einrichtung eines Unterausschusses beschlossen.

Beteiligungen an der Jugendhilfeplanung

Das Grundverständnis des KJHG über das Verhältnis freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe lässt sich mit dem Begriff der partnerschaftlichen Zusammenarbeit kennzeichnen. Vor diesem Hintergrund wurden mit den freien Trägern Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG gebildet, die ein prozesshaftes Zusammenwirken zwischen dem Kreisjugendamt und den freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichen sollen.

Entsprechend der durch das KJHG vorgegebenen vier Leistungsbereiche wurden folgende Arbeitsgemeinschaften installiert:

  • Arbeitsgemeinschaft "Netzwerk Hilfen zur Erziehung"
  • Arbeitsgemeinschaft "Familienbildung und Familienförderung"
  • Arbeitsgemeinschaft "Kindertageseinrichtungen"
  • Arbeitsgemeinschaft "Jugendarbeit"

Aufgrund der identischen Träger sowie der Berührungspunkte in den jeweiligen Arbeitsfeldern bot es sich an, die Arbeitsgemeinschaften "Netzwerk Hilfen zur Erziehung" und "Familienbildung und Familienförderung" gemeinsam mit dem Stadtjugendamt Düren zu bilden, so dass diese beiden Arbeitsgemeinschaften auf Stadt- und Kreisebene gleichermaßen wirken.

Neben dem Informations- und Erfahrungsaustausch haben sich die Arbeitsgemeinschaften zum Ziel gesetzt, gemeinsam einen fachlichen Konsens zur zukünftigen Gestaltung der Jugendhilfe zu finden und Handlungsempfehlungen als Grundlage für Entscheidungen in JHA und Kreistag auszusprechen.

Als besondere Form der Betroffenenbeteiligung wurden im Rahmen der Erstellung des Teilfachplanes "Jugendarbeit" in allen Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sog. Regionalkonferenzen durchgeführt, zu denen Fachkräfte, Ehrenamtliche, Politiker/innen, Schulen sowie Jugendliche eingeladen wurden, um gemeinsam mit ihnen vor Ort den Bestand und Bedarf an Feizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu ermitteln. Die Regionalkonferenzen stellten ein bedeutsames Instrument der Informationssammlung und Rückmeldung von Planungsdaten dar. Ihre Ergebnisse sind in den Teilfachplan eingeflossen.

Die Regionalkonferenzen werden als fester Bestandteil der Beteiligungsform i.R. der Jugendhilfeplanung des Kreises Düren fortgeführt und bei Bedarf zu konkreten Themenstellungen einberufen (z.B. Angebotsgestaltung im Bereich der offenen Jugendarbeit, Erörterung der Kindergartensituation).

Die verschiedenen Ebenen, die an der Jugendhilfeplanung im Kreis Düren beteiligt sind, stellt nachfolgendes Schaubild dar:

Das Schaubild soll verdeutlichen, dass durch ständigen Informationsfluss zwischen den Ebenen sichergestellt wird, dass eine fachlich fundierte und mit allen Beteiligten abgestimmte Jugendhilfeplanung geleistet werden kann.

Arbeitsergebnisse und Ausarbeitungen i.R. von Jugendhilfeplanung sind im "Jugendhilfeplanungs-Ordner" zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Interessierte können den Ordner bei der Jugendhilfeplanerin anfordern. Einzelne Elemente können Sie hier im pdf-Format einsehen:

 

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