Hauptmenue

Sozialer Dienst

Kontaktaufnahme zum Sozialen Dienst

Für jede Ortschaft innerhalb des Kreises Düren gibt es einen/eine zuständige(n) Bezirkssozialarbeiter/in. Die Zuständigkeit orientiert sich am Wohnort des Kindes/Jugendlichen. Der zuständige Sozialarbeiter ist im Kreisjugendamt Düren, Kreishaus, Bismarckstraße 16, zu erreichen. Es werden aber auch regelmäßig in den jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Sprechstunden abgehalten. Die genauen Sprechzeiten können dort erfragt werden. Zu den Servicezeiten der Kreisverwaltung sind die jeweiligen Fachkräfte des Jugendamtes zu erreichen. Ein Telefondienst garantiert, dass immer ein Ansprechpartner da ist, der entweder zum zuständigen Sozialarbeiter verbinden kann oder Auskunft über dessen Sprechzeiten gibt. Wegen regelmäßigen Außendiensten kann eine Anwesenheit des Bezirkssozialarbeiters nicht garantiert werden, der Telefondienst leitet aber Informationen gerne weiter bzw. berät und hilft in dringenden Fällen: Tel. 02421/22-1111.

Außerhalb der regulären Dienstzeiten und an Wochenenden ist jeweils ein Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin im Bereitschaftsdienst. Diese/r kann in dringenden Fällen oder Notsituationen über die Leitstelle des Kreises Düren - Tel. 02421/559-0 - erreicht werden oder über jede Polizeidienststelle im Kreisgebiet.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienst sind diplomierte Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen.

Aufgaben des Sozialen Dienst

Der Soziale Dienst nimmt auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) eine Fülle von klientenbezogenen Aufgaben im Bereich der Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozial- und Gesundheitshilfe wahr:

Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 KJHG), Beratung und Hilfe für Familien in verschiedenen Konflikt- und Problemsituationen,
Beratung und Hilfe bei Vernachlässigung/Verwahrlosung und Misshandlung/sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, für Alleinerziehende/unvollständige Familien
Beratung und Hilfe von Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen (§ 17 KJHG)
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 KJHG)
Einleitung von Hilfe zur Erziehung nach § 27 KJHG (u. a. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung)
Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagespflege (§ 23 KJHG)
Unterbringung von Kindern in Notsituationen (§ 20 KJHG)
Hilfen und Unterstützung für seelische Behinderte (§ 35 a KJHG)
Mitwirkung bei der Inobhutnahme von Minderjährigen (§ 42 KJHG)
Beratung und Hilfe für junge Erwachsene (§ 41 KJHG)
Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und den Familiengerichten nach § 49/49 a FGG in Verbindung mit § 50 KJHG
Mitwirkung in Jugendgerichtsverfahren (§ 52 KJHG)
Einrichtung/Führung von Pflegschaften und Vormundschaften für Minderjährige,
Beratung und Hilfe nach dem BSHG und dem SGB I u. X und nach anderen Leistungsgesetzen.

Hilfsmöglichkeiten des Sozialen Dienst

Der Soziale Dienst kann angesprochen werden von:

Kindern
Jugendlichen
jungen Erwachsenen
Eltern
Lehrern, Erzieherinnen
Ärzten
Einrichtungen der Jugendhilfe sowie von jeder anderen Behörde, Institution oder Privatperson, die im Rahmen der Aufgaben des Jugendamtes Rat oder Hilfe benötigen

Unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und Wahrung der Vertraulichkeit wird angestrebt, mit den jeweils Beteiligten eine Lösung des Problems oder Konfliktes zu erarbeiten, die von möglichst allen getragen werden kann, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe stützt und den Kindern stabile Entwicklungschancen bietet.

Auf Antrag können auch weitergehende ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen (z. B. Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegestellenvermittlung, Heimunterbringung) gewährt werden.

Diese Hilfen werden im vertraulichen Gespräch mit allen Beteiligten vorbereitet und über die gesamte Dauer intensiv begleitet.

Darüber hinaus werden auch Erwachsene und Kinder in außergewöhnlich belastenden Situation, wie schwerer Krankheit, Abhängigkeit von Suchtmitteln oder Tod eines Elternteils unterstützt.

Der Sozialarbeiter/die Sozialarbeiterin kennt auch Hilfsangebote anderer Institutionen und Anlaufstellen (z. B. Sozialamt, Schuldnerberatung, Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe, Hilfe für Kranke), kann hierüber informieren und sie auch auf Wunsch vermitteln.

 

Jugendamt

Jugendamt
Kreisverwaltung Düren
Bismarckstr. 16
52351 Düren
02421 22-1111
Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
 

Teamleitung Nord:

02421/22-1262
02421/22-2027
 

Teamleitung Mitte:

02421/22-1215
02421/22-2027
 

Teamleitung Süd:

02421/22-1250
02421/22-2027