Wirtschaftliche Jugendhilfe
Finanzielle Abwicklung der Jungendhilfefälle
Soweit pädagogische Leistungen der Jugendhilfe Kosten verursachen, werden diese auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen durch das Kreisjugendamt Düren übernommen. Insbesondere bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des elterlichen Haushaltes (teilstationär und stationär) müssen die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus dem Einkommen (in seltenen Fällen aus dem Vermögen) zu den Kosten beitragen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Refinanzierung der Jugendhilfe andere Leistungen (Kindergeld, Waisenrente, BAföG, BAB usw.) auf den Träger der Jugendhilfe übergeleitet. Die gesamte Bearbeitung obliegt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe".

