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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Belehrung nach § 43 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Gesundheitsamt

Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 (1) Nr. 1 IfSG?

Personen,

  • die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen oder
  • die mit Bedarfsgegenständen, die für die vor genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist oder
  • die in Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt werden, einschließlich Reinigungspersonal.

Ort

Kreisverwaltung Düren
-Gesundheitsamt-
Bismarckstr.16
52348 Düren

Ansprechpartnerin:

Elke Hagenbäumer

  • montags bis donnerstags jeweils von 08:00 - 16:00 Uhr
  • freitags von 08:00 - 13:00 Uhr

Anmeldung:

  • Onlineanmeldung
  • telefonisch: 02421/22-2237 oder
  • persönlich: Zimmer 20 (Haus B)

Termine (nach Anmeldung):

  • jeden Dienstag ab 14:30 Uhr
  • jeden Freitag ab 9:30 Uhr

Zeitaufwand:

ca. 1 1/2Stunden

Was ist mitzubringen?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 25,- €

Kosten:

25,- € (Erstbelehrung)

Voraussetzung:

Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Ist dies nicht der Fall, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Hinweis:

Bitte seien Sie pünktlich zum Termin anwesend. Wer zu spät kommt, muss einen neuen Termin vereinbaren.

 

Gesundheitsamt

Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
 

Ansprechpartnerin:

02421/22-2237
02421/22-2232