| Belehrung nach § 43 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Gesundheitsamt |
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Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 (1) Nr. 1 IfSG?
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Personen,
- die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen oder
- die mit Bedarfsgegenständen, die für die vor genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist oder
- die in Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt werden, einschließlich Reinigungspersonal.
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Ort
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Kreisverwaltung Düren -Gesundheitsamt- Bismarckstr.16 52348 Düren
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Ansprechpartnerin:
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Elke Hagenbäumer
- montags bis donnerstags jeweils von 08:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 13:00 Uhr
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Anmeldung:
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- Onlineanmeldung
- telefonisch: 02421/22-2237 oder
- persönlich: Zimmer 20 (Haus B)
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Termine (nach Anmeldung):
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- jeden Dienstag ab 14:30 Uhr
- jeden Freitag ab 9:30 Uhr
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Zeitaufwand:
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ca. 1 1/2Stunden
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Was ist mitzubringen?
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 25,- €
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Kosten:
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25,- € (Erstbelehrung)
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Voraussetzung:
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Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Ist dies nicht der Fall, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
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Hinweis:
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Bitte seien Sie pünktlich zum Termin anwesend. Wer zu spät kommt, muss einen neuen Termin vereinbaren.
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