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Gesundheitsberichterstattung

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (kGBE) des Kreises Düren unterstützt im Schwerpunkt die kommunale Gesundheitskonferenz und die Aufgaben des Gesundheitsamtes durch Datenrecherche, -zusammenstellung, -aufbereitung und -analyse. Die hieraus resultierenden Informationen werden den Adressaten in Gesundheitssektor, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit in verschiedenen Berichtsformen oder fallbezogenen Detailinformationen dargestellt.

Neben der permanenten unterstützenden Arbeit für die KGK und die Sachgebiete des Gesundheitsamtes, erstellt die kommunale GBE die Gesundheitsberichte, Tätigkeitsberichte des Gesundheitsamtes, Veröffentlichungen und Präsentationen/Poster zu vielfältigen Themen. Ebenso stellt die Gesundheitsberichterstattung des Kreises Gesundheitsinformationen und -daten für die Institutionen des lokalen Gesundheitssektors zur Verfügung.

Gesundheitsberichterstattung wird definiert als "Lagebeschreibung und Ermittlung von vordringlichen Handlungsbedarfen im Hinblick auf die gesundheitliche Lage und Versorgung von Bevölkerungsgruppen. GBE zieht dazu gesundheitsbezogene Daten und Informationen heran, bewertet sie (...), analysiert sie (...) und stellt sie verdichtet und adressenorientiert dar. GBE ist auf Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit angelegt" (AFÖG, 1996). Auf der Basis von Indikatoren und anderen Informationsgrundlagen erstellt die Gesundheitsberichterstattung entsprechende Berichte, formuliert Handlungsbedarf und setzt Gesundheitsziele fest. Um diese Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können, benötigt GBE nach Fehr & Brand (1998) zwangsläufig auch Instrumente zur Analyse, Modellierung und Priorisierung (Risikoanalyse, Datenbanken, Indikatorensätze, Gesundheitsberichte, u. a.). Die grundlegende Funktion der GBE besteht darin, vorhandene Gesundheitsinformationen untereinander sowie mit gesellschaftlich relevanten Faktoren in Relation zu setzen, zu interpretieren und daraus Handlungsbedarfe und -optionen zu formulieren. Kernaufgaben einer GBE sind:

  • Information und Orientierung
  • Monitoring
  • Motivation
  • Evaluation
  • Koordination

(Murza & Hurrelmann, 1996)

Kommunale GBE

In NRW ist die kreisbezogene Gesundheitsberichterstattung die Struktur, die kleinräumige Informationen sammelt, auswertet, interpretiert und präsentiert. Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ergibt sich aus dem ÖGD-Gesetz des Landes (ÖGDG, 1997). Die angewandten Instrumente sollen regionale Bedarfslagen berücksichtigen, Schwerpunktthemen behandeln und Gesundheitsinformationen zur Unterstützung lokaler Planungen liefern. Hierzu nutzt die kGBE Informationen und Daten, die sich auf die Gebietskörperschaften des Kreises Düren beziehen. Gleiches gilt für Erhebung von Daten durch die kommunale GBE.

Einen kompakten Überblick über Sinn und Zweck dieses kommunalen Steuerungsinstrumentes gibt die folgende Abbildung. Sie verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Gesundheitsberichterstattung und Anwendungsfeldern im Gesundheitswesen: Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung ist es demnach, bestehende Maßnahmen zu beobachten, zu evaluieren und schließlich relevante Daten für die weitere Gesundheitsplanung zur Verfügung zu stellen. Der Regelkreis beginnt mit einer Einordnung der vordringlichen Gesundheitsprobleme in der Kommune. Mit Hilfe von Expertenbefragungen, Datenanalysen, etc. erfolgt eine Hierarchisierung von Problembereichen (Orientierungsfunktion). Anschließend werden diese Problembereiche anhand vorhandener Daten sowie durch qualifizierte Experteninterpretation aufbereitet und der kommunalen Gesundheitskonferenz in Form von Handlungsempfehlungen zur Verabschiedung vorgelegt. Danach können die Beschlüsse -zusammen mit den erforderlichen Hintergrundinformationen- Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen, Experten, aber auch Bürgern zugänglich gemacht werden (Informationsfunktion). Dies kann beispielsweise in Form eines Gesundheitsberichtes geschehen. Gleichzeitig zielt Gesundheitsberichterstattung darauf ab, mit Hilfe genauer Planungsdaten Entscheidungsträger, Politiker, etc. zu motivieren, die Handlungsempfehlungen des Berichts aufzugreifen und umzusetzen (Motivationsfunktion). Schließlich muss dafür gesorgt werden, dass die diskutierten Möglichkeiten zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen koordiniert und unter den verantwortlichen Akteuren abgestimmt werden (Koordinierungsfunktion). Eine solche Koordinierung erfolgt beispielsweise im Rahmen der Gesundheitskonferenz des Kreises Düren, bei der die Institutionen des Gesundheitswesens und benachbarter Bereiche regelmäßig zusammenkommen und entsprechende Maßnahmen erörtern. Die dann getroffenen Entscheidungen bzw. initiierten Maßnahmen werden anschließend weiter beobachtet (Monitoringfunktion) und nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes evaluiert (Evaluationsfunktion), um dann ggf. erneut den gesamten Regelkreis zu durchlaufen.

Regelkreis der Gesundheitsplanung: Zusammenhang zwischen Gesundheitsberichterstattung und Handlungsfeldern im Gesundheitswesen
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Regelkreis der Gesundheitsplanung: Zusammenhang zwischen Gesundheitsberichterstattung und Handlungsfeldern im Gesundheitswesen
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