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Medizinalaufsicht/Gesundheitsverwaltung

Neben den rein medizinischen Tätigkeiten übernimmt das Gesundheitsamt eine Reihe von Aufgaben der Medizinalverwaltung. Dies wird von der Amtsärztlichen Verwaltung umgesetzt.

Hierzu gehören folgende Aufgaben:

  • Überwachung medizinalrechtlicher Vorschriften
  • verschiedene ordnungsbehördliche Aufgaben im Zusammenhang mit geschützten Berufsbezeichnungen
  • Bearbeitung der Todesbescheinigungen
  • Ordnungsbehördliche Aufgaben:
    1. sonstige ordnungsrechtliche Maßnahmen bei Straftaten, die als Hinweis für Nichteignung dienen können (Entzug/Widerruf der Erlaubnisse oder Urkunden, etc.)
    2. Vorbeglaubigung von Attesten für ausländische Behördensonstige ordnungsrechtliche Maßnahmen

Zu den Aufgaben der Verwaltung gemäß § 18 ÖGDG gehören die Erfassung und Überwachung der Berufe im Gesundheitswesen.

Wer einen der nachfolgend aufgeführten Berufe im Kreis Düren ausüben möchte (angestellt oder selbständig), muss dies beim Gesundheitsamt anzeigen:

Hierfür erforderliche Vordrucke können unter den jeweiligen Stichworten heruntergeladen werden

Sobald der Bescheid des Landesprüfungsamtes zugegangen ist, muss ein formloser Antrag auf Ausstellung der Erlaubnisurkunde (Physiotherapeut/in, Logopäde/in, Ergotherapeut/in) an das Gesundheitsamt des Kreises Düren gestellt werden. Diesem Antrag sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopie des Personalausweises

  • ein Führungszeugnis der Belegart "0", zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes (zu übersenden an: Kreis Düren, Gesundheitsamt, Ausstellung der Erlaubnisurkunde als ......)
  • ein ärztliches Attest des Hausarztes, wonach gegen die berufliche Tätigkeit als.... keine Bedenken bestehen.

Die beiden letztgenannten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein.

Außerdem ist gegebenenfalls der Nachweis über die Beherrschung der Deutschen Sprache erforderlich (Nach dem Europäischen Referenzrahmen, Standard des Goethe-Instituts, z.B. B 1 oder C 1)

 

Gesundheitsamt

Servicezeiten
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Sachgebietsleitung

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