Medizinalaufsicht/Gesundheitsverwaltung
Neben den rein medizinischen Tätigkeiten übernimmt das Gesundheitsamt eine Reihe von Aufgaben der Medizinalverwaltung. Dies wird von der Amtsärztlichen Verwaltung umgesetzt.
Hierzu gehören folgende Aufgaben:
- Überwachung medizinalrechtlicher Vorschriften
- verschiedene ordnungsbehördliche Aufgaben im Zusammenhang mit geschützten Berufsbezeichnungen
- Bearbeitung der Todesbescheinigungen
- Ordnungsbehördliche Aufgaben:
- sonstige ordnungsrechtliche Maßnahmen bei Straftaten, die als Hinweis für Nichteignung dienen können (Entzug/Widerruf der Erlaubnisse oder Urkunden, etc.)
- Vorbeglaubigung von Attesten für ausländische Behördensonstige ordnungsrechtliche Maßnahmen
Zu den Aufgaben der Verwaltung gemäß § 18 ÖGDG gehören die Erfassung und Überwachung der Berufe im Gesundheitswesen.
Wer einen der nachfolgend aufgeführten Berufe im Kreis Düren ausüben möchte (angestellt oder selbständig), muss dies beim Gesundheitsamt anzeigen:
Hierfür erforderliche Vordrucke können unter den jeweiligen Stichworten heruntergeladen werden
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
pdf-Datei (29,64 KB)
- Hebammen und Entbindungspfleger
pdf-Datei (28,05 KB)
- Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
pdf-Datei (29,98 KB)
- psycholpgische Psychotherapeutinnen und -Therapeuten
pdf-Datei (49,17 KB)
- Logopädinnen und Logopädien, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Podologinnen und Podologen, Masseurinnen und Masseure, med. Bademeisterinnen und Bademeister, Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen und -Assistenten, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen
pdf-Datei (30,06 KB)
- Anmeldung von MitarbeiterInnen im Bereich der ambulanten häuslichen Kranken- und Altenpflege
pdf-Datei (15,35 KB)
(Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen und -Assistenten, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen)
- Verwaltungsmäßige Durchführung der Examen und Erlaubniserteilung bei den Gesundheitsfachberufen sowie Ausstellung von Ersatzurkunden bei Verlust oder Diebstahl
pdf-Datei (18,7 KB)
(Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Innen, Ergotherapeuten/Innen)
Sobald der Bescheid des Landesprüfungsamtes zugegangen ist, muss ein formloser Antrag auf Ausstellung der Erlaubnisurkunde (Physiotherapeut/in, Logopäde/in, Ergotherapeut/in) an das Gesundheitsamt des Kreises Düren gestellt werden. Diesem Antrag sind beizufügen:
-
beglaubigte Kopie des Personalausweises
- ein Führungszeugnis der Belegart "0", zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes (zu übersenden an: Kreis Düren, Gesundheitsamt, Ausstellung der Erlaubnisurkunde als ......)
- ein ärztliches Attest des Hausarztes, wonach gegen die berufliche Tätigkeit als.... keine Bedenken bestehen.
Die beiden letztgenannten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein.
Außerdem ist gegebenenfalls der Nachweis über die Beherrschung der Deutschen Sprache erforderlich (Nach dem Europäischen Referenzrahmen, Standard des Goethe-Instituts, z.B. B 1 oder C 1)
