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Anmeldung zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz jetzt online

Das Gesundheitsamt Düren bietet Anmeldungen zur Belehrung für Personen die bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln durchführen nun auch online an. Damit kann jeder nun den jeweiligen Wunschtermin (Termine werden mehrfach wöchentlich angeboten) in Ruhe zuhause aussuchen und buchen.  Bei einer jährlichen Belehrung von ca. 2.500 Personen vereinfacht dies die Anmeldung und Durchführung der Belehrungen für alle Beteiligten.

In der Belehrung werden die Krankheiten besprochen, bei deren Vorliegen man keinesfalls im Lebensmittelgewerbe arbeiten darf. Es werden aber auch grundsätzliche Regeln der Küchenhygiene vermittelt. Die Belehrung wird durch sachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in einer Gruppe von maximal 25 Personen durchgeführt. Fragen können in der Gruppe oder in einem abschließenden Einzelgespräch gestellt werden. Am Ende der Veranstaltung wird die Teilnahme an der Belehrung vom Gesundheitsamt bestätigt.

Hintergrund

Nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen folgende Tätigkeiten nur dann gewerbsmäßig ausführen, wenn sie vor der erstmaligen Ausführung der Tätigkeit entsprechend belehrt wurden:

Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder

Arbeiten in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu befürchten ist (z.B. Reinigungspersonal).

Lebensmittel in diesem Sinne sind

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.

Alle weiteren Belehrungen im zweijährigen Rhythmus liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Hinweise

Die Belehrung wird in deutscher Sprache gehalten. Mitbürgerinnen und Mitbürger die eine Belehrung in deutscher Sprache nicht verstehen können werden angehalten, einen Dolmetscher mitzubringen. Auch eine Begleitperson kann bei Bedarf mitgebracht werden. Bitte geben Sie an, ob Sie einen Dolmetscher oder eine Begleitperson mitbringen werden.

Bitte bringen Sie zur Belehrung auch Ihren Personalausweis mit.

Kosten

Die Kosten für die Belehrung betragen 25 € pro zu belehrender Person.

 

Gesundheitsamt

Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
 

Ansprechpartnerin:

02421/22-2237
02421/22-2232