Bildungs- und Teilhabepaket
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
Für Empfänger von Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Kinder, für die ein Kinderzuschlag (KiZ) nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird oder die in Haushalten wohnen, für die Wohngeld (WoG) gewährt wird, kann ebenfalls Bildungs- und Teilhabebedarf geltend gemacht werden. Informieren Sie sich hier:
