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Grenzlängen- und Abstandsangaben

Liegenschaftskarte mit Grenzlängen
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Liegenschaftskarte mit Grenzlängen

Auf Wunsch können in den Auszug der Liegenschaftskarte Grenzlängen eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Grenzen als festgestellt gelten.

Die Maßangaben dienen ausschließlich der privaten
Orientierung und haben keine Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken.

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

 

Vermessungs- und Katasteramt

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Servicezeiten
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr