Grenzlängen- und Abstandsangaben
Liegenschaftskarte mit Grenzlängen
Auf Wunsch können in den Auszug der Liegenschaftskarte Grenzlängen eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Grenzen als festgestellt gelten.
Die Maßangaben dienen ausschließlich der privaten
Orientierung und haben keine Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken.
Die Gebühren werden nach Zeitaufwand abgerechnet.


