Hausnummernangelegenheiten
Zwecks eindeutiger Orientierung, z.B. für Rettungs- und Zustelldienste, dient innerhalb bebauter Gebiete seit langem der Straßenname und die Hausnummer. Beide Identifizierungsmerkmale sind wesentliche Bestandteile des Liegenschaftskatasters. Sie werden zu jedem bebauten Flurstück nachgewiesen und Veränderungen werden berichtigt.
Die Vergabe neuer Straßennamen erfolgt durch die politischen Gremien einer Stadt / Gemeinde. Hausnummernvergaben liegen ebenfalls in der Zuständigkeit einer Stadt / Gemeinde und erfolgen durch deren Verwaltung.
Das Katasteramt wird, ebenfalls wie die Hauseigentümer, über die Vergabe oder Änderung von Straßennamen oder Hausnummern von der Stadt oder Gemeinde informiert.
Hinweise auf Unstimmigkeiten zwischen der von der Kommune vergebenen Nummer und dem Eintrag im Liegenschaftskataster werden hier entgegengenommen und geklärt.
Arbeiten bei Hausnummernangelegenheiten werden vom Katasteramt kostenfrei durchgeführt.

